Kommende Wahlen, Abstimmungen


Die Exekutiven als Krisengewinnler

Dreimal Nein zu den Bundesvorlagen vom 18. Juni

Die Fundamentplatte, auf der das Schweizerhaus und seine Verfassung steht, gerät zunehmend in Schieflage. Die drei Tragpfähle Legislative, Exekutive und Judikative hielten sie bisher im Gleichgewicht. Doch naturgemäss steht die Exekutive dem Alltagsgeschehen am nächsten – und wie in der Natur fliesst ihr in diesem Gefälle wie von selbst auch Machtfülle zu. Weil in den parlamentarischen Legislativen die Hälfte der vom Volk Gewählten sich selber insgeheim als Exekutivmitglieder sehen (und die andere Hälfte in den Verwaltungsräten der Staatsbetriebe), hat die herrschende Exekutive viel Spielraum, ihren Tätigkeitsbereich auszudehnen. Dem setzt unsere Verfassung in ihrer Weisheit die direktdemokratischen Werkzeuge Initiative und Referendum entgegen, wenn sie denn genutzt werden.

Bei allen drei Vorlagen, über die wir am 18. Juni abstimmen geht es um die Macht: Beim Covid-Gesetz um das Recht der Exekutive, nötigenfalls das ominöse Covid-Zertifikat wieder einzuführen, das böse Zungen als ‚Bürgerrecht von Bersets Gnaden‘ nannten. Dabei bleibt es der Exekutive überlassen, was sie als ‚nötig‘ ansieht!

Das Klimagesetz wiederum erteilt der Exekutive Generalvollmacht, die Benzin- und Ölpreise sukzessiv zu verteuern oder gar zu verbieten, bis das Klimaziel ‚Nettonull‘ erreicht ist. Was das Volk im Jahr 2020 abgelehnt hat, will ihm die Exekutive nun scheibchenweise trotzdem unterjubeln. Unser Land hat von 1850 bis heute den sog. CO2-Treibhausgasausstoss um 0,1 Prozent erhöht, die USA und China 18,6% und 12,5%: Beide denken nicht daran, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten um eines fernen wenn auch hehren Zieles willen auch nur um ein Promille zu senken. Der schweizer Alleingang im Klimaschutz kommt dem Versuch des Schwanzes gleich, mit dem Hund zu wedeln.

Der Gipfel der Machtanmassung nun ist die vorgeschlagene Umsetzung des OECD-Steuerdiktats. Der Bundesrat schlägt uns allen Ernstes eine Änderung von drei Verfassungsartikeln vor (127, 128, 129), um eine mehr oder weniger neue Bundessteuer auf dem Verordnungsweg einzuführen – und alle applaudieren! Sogar die kantonalen Exekutiven klatschen Beifall zum Abbau ihrer Steuerhoheit, denn die Kantone hat man ins Boot geholt mit dem 3/4tel Anteil der erwarteten Mehreinnahmen. Wie das geplante Gesetz (in fernen sechs Jahren) dann aussieht, kümmert sie scheinbar nicht. Bei einem Volksnein ist voraussehbar, dass die beiden zuvorderst profitierenden Kantone Baselstadt und Zug ganz einfach ihre Spitzensteuer anheben werden und entsprechend die Progression anpassen. Dass die anderen Kantone leer ausgehen, ist glatt gelogen, denn genau dazu wurde der Interkantonale Finanzausgleich eingeführt um solch neuen Situationen gerecht zu werden.

Nutzen Sie Ihr Recht, dem überbordenden Staat Paroli zu bieten und gehen Sie abstimmen! Gehen Sie abstimmen!

Oskar B. Camenzind


Stauffacher hätte sich im Grab umgedreht . . .

. . . wenn er den Bericht in der Luzerner Zeitung vom 25. März hätte lesen können zu dem mit 26 zu 0 Stimmen gefassten Beschluss der Konferenz der Kantonsregierungen, die Verhandlungen über den EU-Rahmenvertrag wieder aufzunehmen. Demnach ist auch die Vertretung des Kantons Schwyz bereit, in Zukunft fremde Richter zu akzeptieren! Wörtlich: “Sofern Streitigkeiten die  Auslegung und Anwendung des von der Schweiz übernommenen EU-Rechts beträfen, könnten die Kantonsregierungen folgende Lösung (!) akzeptieren: Dem Gerichtshof der EU komme die Aufgabe zu, eine kohärente Auslegung des betreffenden EU-Rechts sicherzustellen.“

Die Schwyzer Wählerinnen und Wähler würde es sicher interessieren, wer diese oder dieser Abgeordnete an jener Konferenz des Ausverkaufs der Heimat war!

Oskar B. Camenzind

Allmächtiger! Alain Berset, die Medien und der Schweizer Rechtsstaat

Wes Geistes Kind unser aller Bundespräsident ist, zeigt sich im offiziellen Bundesratsfoto 2023 (www.admin.ch): Als Analogie zu Leonardo Da Vinci’s ‚Abendmahl‘ sitzt Alain Berset wie der Messias in der Mitte, zu ihm blickend, sitzend oder stehend, Bundesrätinnen und Bundeskanzler als Apostel (griechisch für Sendboten, Verbreiter der messianischen Botschaft).

Das Bild, gerade weil es ironisch gemeint ist, verletzt die religiösen Gefühle des Schweizervolkes, das sich mehrheitlich zum Christentum bekennt. Der Bundesrat folgt dem Präsidenten und amüsiert sich unverfroren über das Volk, das naiverweise noch an die Verfassung glaubt und also seinen Status als obersten Souverän dieses Landes. Denn spätestens seit der Corona-Epidemie herrscht Willkür: Das Parlament hat das Covid-19-Gesetz verlängert und damit auch das Notrecht, das dem Bundesrat Sonderrechte zuweist und die Verfassung unterlaufen kann. Aber schon die Nichtumsetzung der vom ‚Souverän‘ angenommenen Einwanderungsinitiative und nun auch die Übernahme des Sanktionspakets gegen Russland und der Aufkündigung der verfassungsmässigen Neutralität machen die Schweiz zum Unrechtsstaat: Unbescholtenen privaten Russinnen und Russen verweigert die Schweiz nun die grundlegendste rechtsstaatliche Hilfe. Verboten sind alle Rechtsberatungen, Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften, Ausfertigung und Überprüfung von Rechtsdokumenten. Da kommt einem die Amigoconnection Berset-Lauener-Walder, die jetzt alle Medien bewirtschaften, eher als Ablenkungsmanöver von der herrschenden Willkür vor. Schweizervolk erwache: Bei der Allmacht hört der Spass auf.

Oskar B. Camenzind

Kann denn Dummheit Sünde sein? Gute und Böse im Ukrainekrieg

Der berühmteste Fall von «Dummheit zweiter Ordnung» (Peter R. Hofstätter) ist wohl das Festhalten der römischen Kirche während mehr als 300 Jahren am geozentrischen Weltbild: Erst 1992 rehabilitierte sie den der Häresie bezichtigten Galileo Galilei, der bewies, dass die Erde mit Sonne und Sternen um ein galaktisches Zentrum kreisen.

Mit der Erkenntnis jedes Irrtums erwacht auch das Gewissen. Am Irrtum wider besseres Wissen festzuhalten ist der Verstoss, den wir Sünde nennen. Eine bis heute andauernde «Dummheit zweiter Ordnung» ist der Altersirrtum des Kirchenlehrers Augustinus, die sog. «Prädestinationslehre», dass alles Geschehen vorbestimmt sei. Damit wurde der alttestamentarische Rachegott (Auge um Auge, Zahn um Zahn) indirekt im neutestamentarischen Christentum des Gottes der Liebe (Bergpredigt) durch die Hintertür wieder eingeführt, mit ihm auch der teuflische Zweitgott und der manichäische starke Dualismus von Himmel und Hölle. Die Macht der Lehre von den beiden Staaten des Guten und des Bösen (Augustinus: De civitate dei), der (Höllen-)Angst und ihrer Bewirtschaftung ist auch der massenpsychologische Hintergrund des Ukrainekrieges, der sogar viele Drittstaaten zu erschüttern vermag – auch die Schweiz und ihre Exekutive, welche die in der Verfassung verankerte politische Neutralität eigenmächtig und nach Brüssel schielend in den Abfalleimer der Geschichte warf. Wo bleibt der mediale Aufschrei über diese «Dummheit erster Ordnung», dieser Weichenstellung in den Abgrund des Krieges?

Oskar B. Camenzind, Brunnen 26. 10. 22

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