F.R.E.I.-Archiv

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UrBrunnen
Auslandschweizerplatz

Kein Platz für Gefühle . . .

Es scheint ein Sommernachtstraum zu bleiben: Abendstunde in Brunnen am Auslandschweizerplatz, im südlichen Blickfeld die Rütliwiese, im Westen der Pilatus  - vielleicht an einem Johannistag – im Ohr Rossinis Ouvertüre zu Wilhelm Tell und vor uns das Wasser- und Farbspiel der 26 Kantonsfontänen, das aus der spiralförmig angeordneten 26 Granitstufen aus dem See in den Abendhimmel aufsteigt. . .

Ausgeträumt: Die Kommission Carla-Belloni-Fonds für die Verschönerung von Brunnen hat das eingegebene Projekt „UrBrunnen“ an ihrer Sitzung vom 20. März zwar als „grosse Attraktion¨“ gewürdigt, aber als zu gross und zu teuer und deshalb nicht zum Wettbewerb zugelassen. Dabei hat offenbar die Angst vor den Umweltschutzverbänden eine Rolle gespielt, obwohl die sichtbar bleibende steinerne, aus dem Wasser aufsteigende Cochlea kaum das Niveau des Auslandschweizerplatzes erreichen würde. Kein Ohr also für die Historie, für den geschichts- und symbolstarken Ort des Einungsbriefes von 1315, der zusammen mit dem Rütlibrief den Kern bildet, der «nach 1450 realen Existenz der Eidgenossenschaft als staatlicher Sonderfall im Reichsgebiet» (Roger Sablonier: «1315, ein weiteres Gründungsjahr der Eidgenossenschaft?»). Kein Ohr für die «Stimme des Herzens», für die menschliche ‚Software‘; die ‚Hardware‘ (Bauprojekte wie der Hochkreisel Brunnen Nord) aber dürfem ruhig 15 Millionen mehr kosten als nötig? Das ist schwer nachvollziehbar.

Oskar B. Camenzind, Gersauerstrasse 1, 6440 Brunnen (anfang April 23)

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Modell H. U. Fischer


URBRUNNEN
Ein nationales Fühl- und Denkmal (Auszug aus dem Konzept von 2012)


IDEE

Auf dem Auslandschweizerplatz in Brunnen, dem mit Geschichte aufgeladenen Kraftort Rütli genau gegenüber, sollen die beiden Stiftungsideen der Schweizerischen Eidgenossenschaft symbolisch und sinnfällig dargestellt werden: Selbstbewusstheit und Selbstbestimmtheit!

Die Stiftungsideen haben sich als fundamental und tragfähig über die Zeit erwiesen – und können es auch für die Zukunft sein. Das uns glückhaft Gegebene und durch uns verantwortungsvoll Weiterzuentwickelnde soll mit dem Projekt UrBrunnen sinnvoll und sinnlich erlebbar gemacht werden:

Der Allegorie eines «der Erde entspringenden, die Luft erfüllenden, in Feuerfarben leuchtenden Wasserstrahls».

Die Idee UrBrunnen ist ursprünglich in Hinblick auf die Expo, resp. CH91 entstanden und auf deren damaligen Zielsetzung ausgerichtet: Der Mensch mit seinen sinnlichen Bedürfnissen im Mittelpunkt – Fliessendes (Ereignisse) statt Bleibendes (Bauten) – Mitgestalten statt Konsumieren – Sein statt Haben.

Die Urschweizer Thematik war unter den Titeln «Liebe und Gemeinschaft» und «Übermut und Spiele» zusammengefasst: «Was die Liebe den Menschen, ist die Musik den Künsten und den Menschen, denn sie ist ja wahrlich die Liebe selbst» (Carl Maria von Weber).

Die Musik als das Fliessende, Gefühlsbestimmte – als grenzfreie Sprache der Seele, als Medium des Mythos: Sie wird auf der Elemente-Orgel UrBrunnen die Gedanken und die Gefühle in Einklang bringen, auf einem Instrument, das als optischer und akustischer Hintergrund auch für spielerische, unterhaltende Erlebnisse Vertiefung ermöglicht. Dieses Instrument wird leicht zugänglich und kinderleicht kreativ spielbar sein.

UrBrunnen kann zum markanten Ausgangs- und Zielpunkt des Rundgangs sein: Platz der Nationen ebenso wie Platz der Kantone, im weiteren Landschaftsraum der historischen Stätten der Ort leben- diger, gestalteter Ereignisse, monumental wirkend nicht in der Form, vielmehr in der Wirkung, der Orgel vergleichbar.


UMSETZUNG

Die Botschaft

Denkmal
UrBrunnen enthält in seiner skulptural-bleibenden Form die im Wortlaut festgehaltenen Grundgedanken der Eidgenossenschaft (Bundesbrieftext 1291 oder 1315). Er stellt die Vielfalt in der Einheit dar durch sechsundzwanzig einzelne Springbrunnen, in der Reihenfolge ihres Eintritts in den Bund formiert, die Selbständigkeit und Gleichwertigkeit der Kantone betonend.

Fühlmal
«Herztöne wirklicher Ergriffenheit» vernahmen die Chronisten 1891 am Jubiläum des 600jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft in Schwyz. Unsere Zeit misstraut dem Pathos grosser Worte mit gutem Grund und aus eigener historischer Erfahrung. Ergriffen sein – ein zentrales Thema auch im Werk unseres Brunner Komponisten Othmar Schoeck – ist aber vollkommenes Einssein von Denken und Fühlen mit den uns tragenden Zeiten und Räumen: Musik bringt uns dahin!

Angesprochen werden soll im gleichen Mass sowohl jeder (Ausland-) Schweizer aller Altersstufen, beider Geschlechter, aller Bildungsstufen, aller Landesssprachen, aller Berufs- und Einkommensgruppen
– als auch ausländische, interessierte Besucher.

UrBrunnen ist eine Installation, die auf lange Zeit wirken soll: Im Stillstand als formal selbständiges Bundesbriefdenkmal, im Betrieb als Wasserspiel und/oder als Elemente-Ogel bei ereignis- oder publikumsbezogenen Vorführungen.

UrBrunnen wird mit seiner Botschaft jedem Besucher in Erinnerung bleiben und als Wahrzeichen für Geburtstag und Geburtsplatz der Eidgenossenschaft über die Landesgrenzen hinaus Anziehungskraft erhalten.

Brunnen ist durch Name, Ort, Geschichte und natürliche Lage als Standort für ein nationales Fühl- und Denkmal prädestiniert. Not- wendig ist die Grenzlage am Ufer, in der Grenzzone der Elemente Wasser, Erde, Luft, Lichtfeuer.


Die Gestaltung

Technisches
Die Pumpen der sechsundzwanzig die Kantone symbolisierenden Springbrunnen sind elektronisch gekoppelt mit der AkkustikAnlage: Tonfrequenzen bestimmen Richtung, Stärke und Form der Wasserstrahlen sowie die Farbe der zugeordneten Scheinwerfer. Die Akkustik-Anlage kann sowohl über vorproduzierte Tonträger als auch über eine elektronische Orgel direkt bespielt werden.
(Referenzen: Michel Rapin, www.fontajet.ch)

Format
Das Fliessende, Lebendige ist auch in den festen Anlagen formgebend. Das Endlose als Spirale gibt die Grundform. Die Festbauten aber sind aus Gottthardgranit. Der eigentliche Brunnenteil ist ringsum von Wasser umgeben, vom Zuschauerrund (Amphitheaterform mit verdecktem Operationsraum und -plattform) nur durch einen mobilen Steg getrennt. Aus der durchschnittlichen Wasserspiegelhöhe wächst die Spirale in Stufen heraus, auf ihnen ist der Bundesbrieftext herausgemeisselt und ihnen entspringen in der Reihenfolge des Eintritts in den Bund von innen nach aussen die sechsundzwanzig Kantonsfontänen. Länge der Spirale bei einer Schrifthöhe von ca. 7 cm = 100 m. Aussendurchmesser ca. 12 m auf durchschnittlicher Wasserspiegelhöhe.

Inhalt
Durch die Anordnung ergibt sich eine 2-, 4-, resp. 8-Teilung in der Lage der Windrose auf die Pole ausgerichtet: Symbol sowohl für das Fliessende wie für das Bleibende in der Natur-Mythologie; für das Weibliche wie für das Männliche; für die Elemente- und Tierkreiszeichen in der Astrologie; für die Farben im Tarot; für die Evangelisten; für die Wandelsterne.
Als Medium der Verwandlung und verbindendes Element werden Luft/Schallwellen zum Gestaltungsmittel: Kinderleicht als freies Spiel der Kräfte in Bewegung zu setzen oder nach vorgegebener Partitur virtuos bespielbar (z. b. Rossinis Wilhelm Tell, live oder ab Tonträger), als multimediales Ereignis.
Als Medium mit neuen, naturnahen Gestaltungsmitteln wird die Elemente-Orgel früher oder später zu grossen Gesamtkunstwerken auch zeitgenössische Tonsetzer inspiriren.

Erstellug
Die Idee UrBrunnen ist von den notwendigen Investitionsmitteln her eine gesamtschweizerische, die Auslandschweizer Organisationen
wie die regionalen Institutionen allein überfordernde Aufgabe. Das Projekt hätte eigentlich in der CH91-Konzeption seinen Platz finden müssen. Heute ist die Verwirklichung wohl davon abhängig, ob ein finanzstarker Mäzen oder Promotor (z. B. aus der Uhren- oder Hörmittelbranche) dafür begeistert werden kann.

Unterhalt
Das Projekt ist so konzipiert, dass in den besucherschwachen Jahreszeiten die Anlage stillgelegt werden kann und Unterhaltskosten nur anfallen, wenn auch Publikum vorhanden ist. Ereignisbezogene Veranstaltungen sollen durch Eintrittsgelder finanziert werden. Die Grundkosten Energie- und Erneuerungsbedarf sind durch einen Fonds, resp. dessen Ertrag oder durch Sponsoring (Energiegesellschaft?) sicherzustellen.

Die Arbeitsgemeinschaft Camenzind-Fischer als urheberrechtlich nutzungsberechtigt erarbeitet im Auftrag des Gemeinderates Brunnen und/oder der ASO ein detailliertes Projekt mit allen notwendigen Plänen und statischen, hydro- und tontech- nischen Berechnungen, ein Modell sowie einen Kostenplan.

Neueingabe 31. März 2012 (Erstprojekt 15. August 1986); Idee, Konzept, Design: Oskar B. Camenzind, werbe-obc, Brunnen; Bau, Planung, Durchführung: Hans-Ueli Fischer, Steinhauer, Brunnen


F. R. E. I.-Leserbriefarchiv

Stauffacher hätte sich im Grab umgedreht . . .

. . . wenn er den Bericht in der Luzerner Zeitung vom 25. März hätte lesen können zu dem mit 26 zu 0 Stimmen gefassten Beschluss der Konferenz der Kantonsregierungen, die Verhandlungen über den EU-Rahmenvertrag wieder aufzunehmen. Demnach ist auch die Vertretung des Kantons Schwyz bereit, in Zukunft fremde Richter zu akzeptieren! Wörtlich: “Sofern Streitigkeiten die  Auslegung und Anwendung des von der Schweiz übernommenen EU-Rechts beträfen, könnten die Kantonsregierungen folgende Lösung (!) akzeptieren: Dem Gerichtshof der EU komme die Aufgabe zu, eine kohärente Auslegung des betreffenden EU-Rechts sicherzustellen.“

Die Schwyzer Wählerinnen und Wähler würde es sicher interessieren, wer diese oder dieser Abgeordnete an jener Konferenz des Ausverkaufs der Heimat war!

Oskar B. Camenzind

Der Pferdefus 13. Februar 2022: Volksabstimmung zum neuen Mediengesetz

In vielen Sagen und Märchen tritt der Teufel verkleidet auf und wird dann oftmals durch seinen hervorlugenden Pferdefuß entlarvt. Dies hat Eingang in den Sprachgebrauch gefunden um eine Täuschung, Hinterlist oder versteckten Nachteil zu bezeichnen.
Der Pferdefuss im neuen Mediengesetz, über das wir am 13. Februar 2022 abstimmen, zeigt sich bei der Berechnung der direkten Subventionsbeiträge: Stellt ein Verlag seine Zeitung ins Netz – und das tun alle – werden 40% des Abonnementsbetrages dem Online-Ertrag zugerechnet und diese wiederum sind die Basis für die Höhe der Subventionszahlungen! Das läuft klar auf eine Bevorzugung der grossen abonnierten Zeitungen hinaus. Zudem wird neu die Deckelung der Auflage bei 40000 Exemplaren aufgehoben und auch die Sonntagszeitungen miteinbezogen: Das alles zementiert das Quasimonopol der «Grossen Vier» der Medien-Schweiz und stärkt ihre Ertragslage, was wiederum mit Sicherheit dazu führt, dass weitere kleine oder neue Medien aufgekauft werden.
Das kann nicht die Lösung der Krise aus der Digitalisierung sein. Der Wegfall der Verteilungskosten für virtuelle und den daraus folgenden ungleichlangen Spiessen im Wettbewerb mit den gedruckten Medien muss als Infrastrukturaufgabe erkannt und geregelt werden – wie es bei der Energieverteilung oder dem öffentlichen Verkehr auch funktioniert: Die Post ist dazu prädestiniert.
Dazu können die Verlage mit «Hilfe von oben» rechnen: Im Frühling 2019 stimmte das Europäische Parlament und der Rat einer Richtlinie zu, die das Urheberrecht im digitalen Bereich regelt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, diese innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht aufzunehmen – was für die Schweiz leicht nachvollziehbar sein wird und unseren Verlagen allein von Google schätzungsweise 100 Millionen bringen wird (Francesco Benini im Bote der Urschweiz, 23. 10. 21).
Gehen Sie unbedingt zur Urne und Stimmen Sie Nein zu dieser unausgegärten Vorlage: Die Verlage brauchen diese Staatsmillionen nicht und die unabhängige Meinungsbildung erträgt sie nicht.
Oskar B. Camenzind, Brunnen

Es rumpelt im Schweizerhaus ​​​​​​​(Abstimmung vom 25. September 2022)

Im Abstimmungskampf um die AHV-Revision getraut sich offenbar niemand, den faulen Kompromiss beim Namen zu nennen: Ihre Finanzierung zu zwei Dritteln über die Erhöhung der ungerechten Mehrwertsteuer. «Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich Rumpelstilzchen heiss!»

Nachdem unser aller Finanzminister auf die Stimme aus der OECD-Wolke hören und die Erhöhung der Unternehmenssteuer auf 15 Prozent als sozusagen gottgegeben nachvollziehen will, braucht es in der anderen grossen Einkommensquelle des Staates, der Mehrwertsteuer, eine Kompensation durch Senkung ihres Steuersatzes. Die AHV-Revision bringt aber eine Erhöhung beider Sätze: Der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent, der reduzierte ebenfalls von 2,5 auf 2,6 Prozent.

Erhöhung statt Senkung der, trotz des unterschiedlichen Satzes für die wichtigsten Konsumausgaben unsozialen Mehrwertsteuer! Wir nähern uns also weiter der Kippschwelle der Gesamtbelastung durch Steuern und Zwangsabgaben von 50 Prozent der Einkommen, hinter der sich Leistung nicht mehr lohnt. Die linke Utopie vom Staat als keynesianisches «perpetuum mobile» gehört in die Märchensammlung der Gebrüder Grimm wie die Geschichte vom Rumpelstilzchen, das auf Bitten der Müllerstochter aus Stroh Gold macht, diese dafür aber ihr Kind opfern soll.

Oskar B. Camenzind

Das Ende der Illusionen  „Don’t wanna put in“ (Abstimmung vom 15. Mai 22)

Sozusagen als politische Weiterentwicklung des „Deutschen Idealismus“ haben sozialdemokratisch geführte Regierungen von Willy Brandt über Gerhard Schröder bis heute zum Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier von der Europäisierung Russlands geträumt. „Wandel durch Handel“ war die Theorie: Sie ist mit dem Ukrainekrieg in ein schwarzes Loch gefallen. „Don’t wanna put in“ titelte schon 2009 der georgische Beitrag zum Eurovision Song Contest in ironischem Wortspiel über Putin (im Golfsport heisst „put in“ einlochen). Als ein schwarzes Illusionsloch hat sich auch Francis Fukuyama’s Buch vom „Ende der Geschichte“ nach Jalta erwiesen, wo Roosevelt und Stalin nach dem zweiten Weltkrieg Europa unter sich aufteilten. Fukuyama prophezeite 1989, nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion den endgültigen Sieg von Demokratie und Marktwirtschaft. Mit dem Ukrainekrieg aber ist das Faktische, das nun wieder Offensichtliche und Ans-Licht-Gekommene: Die idealisierte „Eine Welt“ führte zwar zum Wandel, aber einem von Freiheit zu mehr Abhängigkeit – in Energie-, Einwanderungs- oder auch Verteidigungspolitik. Sie führte auch in der Schweiz zu einer Flucht aus der Selbstverantwortung in das Kollektiv und zum politischen Fehlentscheid des Schengenvertrags 2004: Nun sind wir Schweizerinnen u. A. auch für Menschenrechtsverletzungen an der Schengengrenze mitverantwortlich. Da helfen auch hundert Millionen an die Frontex nichts: Die Schengen-EU-Schlinge zieht sich weiter zu. Alles Andere ist Illusion! Am 15. Mai deshalb dreimal NEIN: Nein zu neuen indirekten Steuern (Filmgesetz), Nein zu mehr Staatsgewalt (Widerspruchszwang bei Organspende), Nein zur Schengen-Schlinge (sog. „Weiterentwicklung“ Frontex). Oskar B. Camenzind, Brunnen


Transplantatiosgesetz: Eingriff in die persönliche Freiheit

Darüber stimmen wir am 15. Mai 2022 ab: Konkret geht es um die Frage, ob die in der Schweiz heute geltende Zustimmungslösung durch die erweiterte Widerspruchslösung ersetzt werden soll. Diese seht vor, dass man sich zeitlebens in einem Register eintragen muss, wenn man nach seinem Tod keine Organe spenden möchte. Ist kein solcher Eintrag vorhanden, entscheiden im Todesfall die Angehörigen. 

«Die Organspende ist eine Operation, über die man die ganze Bevölkerung richtig informieren und aufklären muss. Das wird heute nicht korrekt gemacht. Viele Leute haben eine falsche Vorstellung davon, wie eine Organentnahme abläuft. Viele glauben, Organe würden von kalten Leichen entnommen. Dabei sind Spender bei der Entnahme nur hirntot. Das bedeutet, dass sie aussehen wie Schlafende, ihre Haut ist warm. Kein Wissenschaftler konnte bis heute aufzeigen, was sich im Körper während des Sterbeprozesses abspielt. Ergo kann auch niemand wissen, ob eine hirntote Person nicht doch noch etwas wahrnimmt. Es ist ein Trugschluss zu glauben, wir schaden einer Person nicht, wenn wir zwischen Hirntod und Herzstillstand in den Organismus eingreifen und Organe entnehmen. Die Widerspruchslösung kommt einem Eingriff in die persönliche Freiheit des Menschen gleich. Denn der medizinische Grundsatz, wonach es für jeden Eingriff in den Körper eine klare Zustimmung braucht, wird mit dieser Regelung verletzt. Ein Eingriff, der auf Schweigen beruht, erfüllt aus meiner Sicht den Tatbestand der Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Ich vertrete die Meinung, dass wir nicht in den Körper eingreifen dürfen, solange er zumindest körperlich noch lebt. Diese Haltung entspringt keiner religiösen Überzeugung, vielmehr hat sie sich im Laufe meiner Zeit als Arzt entwickelt und gefestigt. Für mich ist daher auch klar, dass ich im Sterben keine Organe spenden möchte. Gleichwohl will ich auch nicht, dass mir Organe einer sterbenden Person transplantiert werden. Eine Lebendspende würde ich mir überlegen.» Alex Frei, pensionierter Arzt (67)

Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersetzteilleger behandeln «Die Bundesverfassung garantiert das Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Es kann nicht sein, dass im Todesfall zuerst der Staat über den eigenen Körper verfügt. Und es darf nicht sein, dass das Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers nur noch gilt, wenn es eingefordert wird. Das wäre so, als müsste man an seiner Wohnungstüre einen Hinweis anbringen, dass hier nicht eingebrochen werden darf. Die Widerspruchsregelung ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung. Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch hat. Daher braucht es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Inipfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln und sich an den Organen bedienen, ohne gefragt zu haben. Das ist meine ethische, staatspolitische und liberale Überzeugung.Es ist völlig unrealistisch, dass die sechs Millionen erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz lückenlos informiert werden können, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen - vor allem aus bildungsfernen, sozial schwachen Schichten - gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie einer Organentnahme hätten widersprechen müssen. Ich finde eine Zustimmungslösung respektive eine Erklärungslösung bei der Organspende eine gute Sache. Hier ist noch viel Potenzial vorhanden. » Josef Dittli, FDP-Ständerat (64) ​​​​​​​Bote der Urschweiz, 1. April 2020


Die FDP als Märchentante (Nicht vergessen: Sie wollten mit dem Rahmenvertrg die Schweiz in die Pfanne hauen!) Die Freisinnigen wollen uns doch allen Ernstes glauben machen, die Bilateralen seien nur durch den unilateralen Rahmenvertrag zu sichern, unsere Schweizer Freiheiten und Werte nur durch Unterwerfung unter die Europäische (Räte-) Union zu retten. Die einst staatstragende Partei ist zur Märchentante mutiert. Fake news aus der économie-suisse-Hexenküche:

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RNA-DNA: Integrität der Person: Christen im Dilemma  

Für die Philosophie ist jeder Eingriff in das menschliche Genom ein Angriff auf die Integrität der Person (Kants kategorischer Imperativ, konkretisiert in der UN-Deklaration der Menschenrechte). Aus christlicher Warte fördert die Manipulation des Genoms «eine eugenische Mentalität» und es stellt sich die Frage «wer bestimmen könnte, welche Veränderungen positiv und welche negativ wären» (Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion DIGNITAS PERSONAE). Als Kriterium erweist sich die Antwort auf die Frage: Wie sicher ist die RNA-basierte Corona-Impfung, wie weit sind ihre Spike-Proteine unter Kontrolle, ist das Risiko absolut ausgeschlossen, dass sie ausserhalb der Impfstelle selbst biologisch aktiv werden? Diese Güterabwägung ist unter dem Druck der Pandemiegefahr vom Bundesrat im Alleingang entschieden, die Einzelnen ihrer freien Entscheidung enthoben worden. Durch das Zertifikat ohne Testeinbezug (2G) werden nun aber die Zweifler, die Warner vor der Öffnung der «RNA-Büchse der Pandora» und die «Ungehorsamen» als Paria ausgegrenzt. Das ist unserer Demokratie unwürdig. Aber das Dilemma ist ein weltweites: Die reichen Staaten des Nordens können sich immer neue Impfkampagnen (Booster um Booster) leisten, aber die Menschen im Süden? Nimmt da etwa die «eugenische Mentalität» der Radikaldarwinisten («der Fitteren») überhand? 
Oskar B. Camenzind, Brunnen (www.genomschutz.com)


RNA-DNA: Kulturkampf Version 2.0 
Aktion Einig Wesen Das Friedensgebet
Das im ersten Vatikanischen Konzil 1870 beschlossene päpstliche Unfehlbarkeitsdogma brachte die Schweizer Katholiken in einen schweren Loyalitätskonflikt mit dem Bundesstaat. Unter dem Vorwurf des Ultramontanismus wurden die Papsttreuen von den Bundesinstitutionen ferngehalten. Die gegen die katholische Kirche gerichteten Ausnahmeartikel fanden Eingang in die revidierte Bundesverfassung von 1874, die damit verbundene Diskriminierung und Ausgrenzung der Katholiken wurde erst mit der dritten Verfassung von 1999 beendet (der letzte Ausnahmeartikel 72 Abs. 3 nBV ist 2001 in einer Volksabstimmung gelöscht worden). In der Corona-Krise ist ein Kulturkampf der anderen Art ausgebrochen: Diesmal geht es um die Unfehlbarkeit der Wissenschaft statt die des Papstes und der Vorwurf des Ultraszientismus statt des Ultramontanismus steht im Raum (der Positivismus hält bekanntlich nur für wahr, was hier und jetzt naturwissenschaftlich messbar, verifizierbar ist). Wissenschaftlichkeit beansprucht auch die neu entwickelte Boten-RNA, die den Aufbau eines Coronavirus-Proteins ermöglicht und das als Vakzin eingesetzt wie ein antizipiertes Medikament wirkt. Dieses mRNA baut aber auf einer, mit der sogenannten Genschere (Nobelpreis 2020) ausgeschnittenen und kopierten Teil der DNA auf, wodurch der Verdacht aufkam, dass aus dem «Boten» ein «blinder Passagier» sich in das Genom einschleichen und irreversible Langzeitfolgen mit sich bringen könnte. Die Unsicherheit wird zusätzlich genährt durch die widersprüchliche Haltung des Bundesrates gegenüber der Gentechnologie im Pflanzenbereich. Dieses Verbot wurde soeben wieder um vier Jahre verlängert mit dem Argument «die wissenschaftlichen Daten für eine Risikobeurteilung sind noch unzureichend». Was für Pflanzen gilt, soll für Menschen nicht gelten? Mit der Pflichtzertifizierung für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens ist der Kulturkampf und die Zweiteilung der Schweiz wieder offizielle Doktrin, die Nichtgeimpften sind ausgegrenzt wie anno dazumal die Katholiken. Dass der Positivismus und sein wissenschaftlicher Unfehlbarkeitsanspruch (als ob die Wahrheit nicht von der Perspektive abhängig wäre und die Forschung je an ihr Ende käme) durch den «Kritischen Positivismus» Karl Poppers (1902–1994) längst relativiert ist, dass Wissenschaft immer nur der momentane Stand des Irrtums bleibt, wird mit «strategischem Verschweigen» belegt.Da hilft nur noch Beten 
Oskar B. Camenzind, Brunnen

Friedensgebet: «Herr, mach mich zu einem Werkzeug deines Friedens, dass ich liebe, wo man hasst; dass ich verzeihe, wo man beleidigt; dass ich verbinde, wo Streit ist; dass ich die Wahrheit sage, wo Irrtum ist; dass ich Glauben bringe, wo Zweifel droht; dass ich Hoffnung wecke, wo Verzweiflung quält; dass ich Licht entzünde, wo Finsternis regiert; dass ich Freude bringe, wo der Kummer wohnt. Herr, lass mich trachten, nicht, dass ich getröstet werde, sondern dass ich tröste; nicht, dass ich verstanden werde, sondern dass ich verstehe; nicht, dass ich geliebt werde, sondern dass ich liebe. Denn wer sich hingibt, der empfängt; wer sich selbst vergisst, der findet; wer verzeiht, dem wird verziehen; und wer stirbt, der erwacht zum ewigen Leben.» (Die erste bekannte Ausgabe des Gebets in deutscher Sprache wurde 1939 veröffentlicht in Hans Wirtz’ Buch Bruder Franz in unserer Zeit; Luzern, Räber, 1939)


Ehe für alle

Wenn es nicht um unsere Kinder ginge . . .

. . . könnte man darüber lachen, nämlich über den Versuch, die Natur zu überlisten durch das ‚Jetzt-erst-recht‘-Phänomen, das wir in der Werbepsychologie als ‚Reaktanz‘ kennen und ausnützen: Das Begrenzte oder gar das Unmögliche wird gerade wegen dessen Entzug zum Allerbegehrenswertesten! Es ist die Reaktion der Auflehnung gegen Verbote und echt rare oder auch nur angeblich rare Angebote, etwa ‚Nur solange Vorrat‘, ‚Aktion‘, ‚Sonder-Angebot‘ – dabei verdrängen wir oder nehmen in Kauf, dass diese sogenannten Rabatte in der Gesamtkostenrechnung des Anbieters zum vornherein mitberechnet sind (Jack W. Brehm, 1928-2009: Theorie der Reaktanz).

Die Betroffenen (1 bis 2 von Hundert), bei denen sich das richtige sexuelle Begehren im falschen Körper entwickelte als Folge eines (ausserhalb der DNA entstandenen) evolutionären oder auch sozial erworbenen ‚Irrtums‘ haben nur zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Sie können es verdrängen, sich anpassen und leiden – oder im Gegenteil, sie können es kompensieren durch Wiederherstellen einer unmöglichen oder eingebüssten Freiheit, ‚die der verlorenen möglichst ähnlich sieht‘! Es genügt also den Betroffenen nicht, dank der Institution der eingetragenen Partnerschaft ihre zivilrechtliche Gleichstellung erreicht zu haben – nein, sie versuchen zwanghaft das Unmögliche möglich zu machen: Sie verlangen die Ehe für alle – um so die Tür aufzustossen für die freie Adoption, die Samenspende für alle, für die Leihmutterschaft.

Dabei werden die Dritten in der Ehe vergessen: Die Kinder und ihr Recht auf ein neutrales soziales Umfeld in ihrer Individuation! Die 98/99 Prozent der Kinder, die das richtige Gefühl im richtigen Körper entwickeln könnten, werden einem sozialen Vorbild ausgesetzt, das einer falschen Weichenstellung gleichkommt. Es ist der bewusste oder unbewusste Versuch, die Natur zu überlisten – es ist die Reaktanz auf die Tatsache, nicht Schöpfer sein zu können, sondern nur Geschöpf – es ist die Hybris, die glauben will, der Mensch könne sein eigener Grund sein und stehe über der Natur. Es ist die Quadratur des Kreises. Man könnte darüber lachen, wenn es nicht um unsere Kinder ginge.

Oskar B. Camenzind (1. 8. 21)


Von der Redaktion des Bote der Urschweiz aufgrund sog. interner Regelung abgelehnt:

Zurück zur Natur . . .

. . . aber wie weit zurück? Bis zur Zellteilung, als das Leben begann – und man deshalb die Wissenschaft vom Leben bis heute ¨Biologie¨ nennt – oder nur bis zur Rudelbildung von Säugetieren als Überlebensstrategie (und ihren Taktiken von Speichellecken bei Wolfsartigen bis zum permissiven Sexualverhalten bei gewissen Affenarten)?

Das Speichellecken weckt allerdings böse Erinnerungen an eine Zeit, als in allen deutschen Amtsstuben der Leitspruch der Unterwerfung hing: `Du bist nichts – Dein Führer ist alles` (in den Lebenserinnerungen des Philosophen Robert Spaemann, 1927–2018). Das kann doch nicht das radikal-kollektivistische Gesellschaftsmodell des Co-Präsidenten der linksgrünen Partei des Kantons Schwyz sein, wie es seinem Leserbrief vom 21. August im Bote der Urschweiz zu entnehmen ist – oder insgeheim halt doch? Homo homini lupus: Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf – und das Rudel sein Gesellschaftsmodell?

Oskar B. Camenzind


Unterhöhlter Verfassungsstaat

Die linke 68er Bewegung wollte noch mit Gewalt die demokratische Rechtsordung durch eine sozialistische ersetzen: „Macht aus dem Staat Gurkensalat!“ Im Parteiprogramm der SP kann man es nachlesen: Das Ziel ist geblieben, nur die Taktik hat geändert. Statt auf Gewalt setzt man nun auf die Kraft des ständigen Tropfens, der die Verfassung höhlt.

Fast alle Initiativen der Linken umgehen Verfassungsänderungen wegen des Ständemehrs und schaffen so immer mehr Widersprüchliches auf Gesetzesebene: Die Verfassung wird systematisch unterhöhlt, um die direktdemokratische Mauer um die Willensnation Schweiz doch noch zum Einsturz zu bringen.

Die städtische geschichtsvergessene Hier-und-Jetzt-Gesellschaft auf ihrem Selbstverwirklichungstrip, die das Land und den Verfassungsstaat erst in den jetzigen Zwiespalt stürzte, versucht mit der 99-Prozent-Initiative die Bundessteuer aus ihrem Status der Vorläufigkeit (Art. 196 Ziff. 13 Bundesverfassung) durch die Hintertür der Gesetzesinitiative in den Status der Ewigkeit zu versetzen, denn bekanntlich sind nur zwei Dinge unwiderruflich: Der Tod und die Steuern. Drum prüfe, wer sich ewig bindet . . . Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang (F. Schiller).

Oskar B. Camenzind


Die Macht im Staat 

Wer  das Werbehandwerk erlernt, dem wird als Erstes klargemacht: «Nicht wer das Geld verdient, hat die Macht, sondern wer es ausgibt!» Schon vor dem Frauenstimmrecht war Konsumwerbung überwiegend auf das weibliche Zielpublikum ausgerichtet, denn Frauen bestimmten schon immer über die Haushaltsausgaben. Die fortlaufende Sozialisierung der Volkswirtschaft in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass auch in der Schweiz weit über fünfzig Prozent der Verwendungsrechnung des Bruttosozialprodukts durch den Staat und seine halbstaatlichen Satelliten (und deren Abzockmanager etwa in der SRG) kontrolliert werden. Drei der fünf Vorlagen vom 13. Juni bringen dem Staat (unter Vorwand des Umweltschutzes) zusätzliche Ausgabenmacht, eine weitet die Notrechtsgesetzgebung  aus und mit der fünften will der Staat in Zukunft nicht nur die gesetzwidrige Tat, sondern schon das Denken daran verfolgen. «Denk’ ich an die Demokratie in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht» (frei nach H. Heine): Der «Verlockung des Autoritären» sind auch die Mitteparteien verfallen und versuchen immer mehr Macht dem demokratischen Prozess zu entziehen und der «classe politique» zu übertragen – nur so ist auch ihr unheimlicher Drang in die Europäische (Räte-)Union zu verstehen («Rat» heisst russisch «sowjet»).  Darum am 13. Juni: 5 x NEIN für die Demokratie! 

Oskar B. Camenzind


Eidgenossen? (Rahmenabkommen)

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest in Zug war die bisher eindrücklichste Demonstration der tiefen Verwurzelung traditioneller Werte auch noch in der modernen Schweiz. Bundespräsident Ueli Maurer verstand es, in seiner kurzen und prägnanten Begrüssung auf das Wort und die Bedeutung von 'Eid' im 'Eidgenössischen' hinzuweisen: Auf was wurde und wird eigentlich geschworen? Auf die Bundesbriefe und bis heute auf die Verfassung – und damit auf die Präambel «Im Namen Gottes, des Allmächtigen»! Das ist zwar noch kein Bekenntnis zu einem spezifischen, auch nicht christlichen Gott – hingegen nach aller rechtsgeschichtlichen Tradition ist es ein Bekenntnis zur 'lex naturalis', dem Naturgesetz.
«Das Naturgesetz ist ein sittliches Normensystem, das in der menschlichen Natur begründet und deshalb dem Zugriff des Menschen ... entzogen ist» (Gion Darms).
In der Rechtssetzungspraxis nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich aber ein Naturbegriff durchgesetzt, der – dem materialistisch-mechanistischen neuen Zeitgeist entsprechend – die Natur nur noch als rein funktional versteht, so wie auch die Vernunft mit wissenschaftlicher Erkenntnis gleichgesetzt wird. Dieser kalte Funktionalismus heisst in der Fachsprache 'Rechtspositivismus', «demzufolge das – und nur das – als Recht zu gelten hat, was durch die staatlichen Gesetze als Recht aufgestellt worden ist» (Gion Darms). Nach dem Naturgesetz aber, auf dem die schweizerische Verfassung aufbaut, hat ein geltendes, 'positives' Gesetz einzig dann verpflichtenden Charakter, wenn es mit seinem Fundament, eben diesem Naturgesetz, übereinstimmt. Die neuere, die funktionalistische Gesetzgebung, z. B. die der Europäischen (Räte-)Union, leugnet jegliche Verpflichtung auf geschichtlich gewachsene Ethik und Moral, ebenso wie eine natürliche Vernunft. Das ist umso erstaunlicher in einer Zeit, «die nicht müde wird, auf das Aufbegehren der Schöpfung gegen die Eingriffe des Menschen hinzuweisen, und die damit die Frage nach den Massstäben und Grenzen des menschlichen Einflusses auf die Schöpfung zum zentralen Thema neuer Verantwortung macht» (Gion Darms). Trotzdem ist es im funktionalistischen Geist der Neuzeit verpönt, Natur als sittliche Instanz anzuerkennen!
Das neue, von der EU diktierte Rahmenabkommen (auch Institutionelles Abkommen InstA genannt) würde zum gefrässigsten Wurm im schweizerischen, naturrechtlich gereiften Apfel: Alle politischen Parteien, ausgenommen die SVP, wollen das InstA ratifizieren (allerdings erst nach den Wahlen diesen Herbst!). Damit würden wir uns einem rein funktionalistischen, nur in sich selbst begründeten Rechtssystem und seinen Richtern unterwerfen, das – nach Friedrich August Hayek – die Identifizierung des Staates mit der Rechtsordnung und so die unbegrenzte Macht des Gesetzgebers bewirkt. Damit würden die Freiheitsrechte der Menschen bedroht und totalitäre Regimes erst ermöglicht!
Angesichts dieses unerhörten Versuchs der 'classe politique', die direkte Demokratie indirekt über die EU-Bande auszutricksen, ist man versucht, als Patriot zornerfüllt den führenden Politikern der linken und netten Parteien zuzurufen: «Was seid Ihr doch für gottvergessene Meineidgenossen!». Doch lassen wir das: Fluchen ist ein höchst unchristlicher Affekt.
Oskar B. Camenzind, Brunnen (www.f-r-e-i.ch) 28. 8. 2019
P. S.: Man lese zum Thema 'Naturgesetz' im Internet die Rede Papst Benedikts XVI vom 22. September 2011 vor dem deutschen Bundestag.
(Zitate: Gion Darms, Von der Philosophie fürs Leben lernen; Triner Medien+Print, Schwyz 2018)
Oskar B. Camenzind, Gersauerstr. 1, 6440 Brunnen


Das Mark der Wahrheit (Rahmenvertrag)

«Alle Kreter lügen», sagte Epimenides, der Kreter. In einem Wahljahr der «postfaktischen Aera» ist man ständig versucht zu sagen: Auch alle Politiker lügen! Jedenfalls jene, die uns den uni-lateral von der Europäischen (Räte-)Union den Schweizer Diplomaten diktierten Rahmenvertrag frech als die Fortsetzung der bisherigen bi-lateralen Verträge verkaufen wollen. Aus einem zwei-(sprich: gegen-)seitigen Vertrag machten sie ein einseitiges Diktat. Aus einer Gegenverkehrs- würde eine Einbahnstrasse. Die Schweizer Volksrechte blieben auf der Strecke, denn neues Recht aus der EU müsste bei Strafe übernommen werden. Es gäbe kein Referendum, keinen eigenen Weg und kein Ausweichen mehr für die Schweiz, es sei denn als Geisterfahrer: «Achtung! Auf der Strecke Brüssel–Bern kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen!»
In den Medien hierzulande wird schnell einmal zum Populisten, zum Volksverführer erklärt, wer auf die altfreien Rechte des Volkes pocht und gegen den vorliegenden Knebelvertrag argumentiert. Wer aber Populist als Schimpfwort versteht, gibt zu erkennen, dass er das Volk als leichtgläubig, unreif, verführbar und also für demokratieunfähig hält – womit er sich aber auch als klammheimlichen Sympathisanten der Demokratie-Abschaffer von links- und rechtsaussen erkennbar macht: Als Volksverächter. Dagegen wusste schon Abraham Lincoln: «Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.»
«Worte dekonstruieren» heisst (nach Jacques Derrida), sie auf ihren Gehalt abklopfen um ihren allfälligen Missbrauch aufdecken zu können. Würde ein Schweizer Politiker sagen, «alle Schweizer Politiker lügen», ist der Satz zwar als Paradoxon in sich widersprüchlich, denn er würde ja von einem Lügner geäussert, aber «das Mark der Wahrheit ruht darin» (Gottfried Keller über Fabeln und Volksmythen).
Oskar B. Camenzind, Brunnen
Leserbrief 21. 6. 19


Kulturkonflikt

Alle zweieinhalb Tage häusliche Gewalt im Kanton Schwyz und 46mal pro Tag schweizweit. Die Hiobsbotschaft ging durch die Schweizer Medien, aber selten wurde der Hauptgrund erwähnt wie im Bote der  Urschweiz vom 4. Juni: «Die Ausländerquote sei überproportional hoch, was einen Kulturkonflikt widerspiegle!»
Eine seltsame Angst geht um unter den Schweizer Medienschaffenden: Sie unterdrücken eher Fakten als sich auch nur schon dem Verdacht des Rassismus auszusetzen. Den aufmerksamen Leserinnen und Hörern wird dabei aber nicht entgangen sein, wenn in Berichten über Kriminalfälle die Herkunft der Täter nirgends mehr erwähnt wird, ausgenommen bei Schweizern. Als Folge dieses Kulturkonflikts ist aber auch die überproportionale Arbeitslosigkeit, der Sozialhilfeanspruch und der Anteil der Gefängnisinsassen von Ausländern zu sehen.
Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen. Es gibt ein ethisches Recht auf Selbstverteidigung gegen eine kulturelle Invasion, die die Aushöhlung unserer demokratischen, föderalistischen und selbstbestimmten Gesellschaftsordnung zur Folge hat. Vor allem aber müssen wir unsere Umwelt bewahren vor Zubetonierung, Abfalllawinen und Luftverschmutzung durch ungebremste jährliche Zuwanderung in der Grösse einer Stadt wie Biel. Wir können diesen Kulturkonflikt, wenn auch nicht lösen, so doch entschärfen, wenn wir die Notbremse ziehen und die Zuwanderung wieder in die eigene Verantwortung nehmen wie es das Volk mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 eigentlich längst beschlossen hat.
Oskar B. Camenzind
Leserbrief 22/03/19


Hier und Jetzt

Als der Schwyzer Fabrikant, Mäzen und Philanthrop Max Felchlin seinerzeit das `Hier und Jetzt` auf all seinen Produktpackungen und in der Werbung als Slogan einsetzte, hat er nicht nur den schnellen Einsatz und Genuss seiner Konditorei-Hilfsstoffe gemeint, sondern gewiss auch an die Verantwortungsethik gedacht, der all unser Handeln unterworfen ist. Die heutigen akademischen Wortverdreher, neudeutsch `spin-doctors` in den Parteizentralen versuchen, vor den Wahlen mit allen Mitteln naheliegende aber nicht mehrheitsfähige eigene Positionen zu vernebeln und das örtlich und zeitlich Fernliegende wortreich zu beschwören. Das gilt für den Umweltschutz, wo man lieber über verschwindende Ozeaninseln spricht als über die für unsere eigene Umwelt verhehrende unkontrollierte Einwanderung hier und jetzt. Man spricht lieber über weltweite Solidarität als über den Ausverkauf heimatlicher Werte wie Demokratie und Neutralität als Folge des neuen Rahmenvertrages mit der Europäischen (Räte-)Union hier und jetzt. Am allerliebsten aber beruft man sich auf die Wissenschaft und ihre fernen Zukunftsszenarien. Aber der Elfenbeinturm wankt. Vier Tage ist die Verfallzeit der (angeblich) exakten Wissenschaften. Das erleben wir täglich mit dem Wetterbericht. Darnach beginnt schon die Unschärfe der Voraussagen. Wer deshalb daran zweifelt, dass wir heute schon wissen können, was 2030 oder gar 2060 klimatisch als nachhaltig gelten wird, muss zwar nicht mehr fürchten, verbrannt zu werden wie die Protagonisten des solarzentrischen Weltbildes im Mittelalter. Er wird nur noch aus dem Elfenbeinturm der Klimapropheten verbannt. Über die manipulierte Gesinnungsethik triumphiert hoffentlich am Schluss die verifizierbare Verantwortungsethik (Max Weber). Auf der Mikroebene bewegt sich nämlich auch der Fels, auf dem die Wissenschaft zu stehen behauptet: Aus der klassischen Teilchenphysik ist die unscharfe Quantenphysik hervorgegangen; der Elfenbeinturm wankt, Wissenschaft ist nur noch der momentane Stand des Irrtums (Dr. Josef Wiget, Staatsarchivar, Schwyz)! Das Hier und Jetzt von Einwanderung und Rahmenvertrag aber steht zur Entscheidung an, liegt in unserer Verantwortung als mündige Wählerinnen und Wähler. Hütet Euch vor falschen Propheten!                                                      Oskar B. Camenzind, Brunnen (8. 8. 19: Der Kampf ist nie vorbei)


Abstimmung zur Ausdehnung des Diskriminierungsgesetzes
Es sind alle so nett
    Der poetische Kabarettist Franz Hohler begleitete sich selber auf dem Cello zu seiner Parodie auf die ‚classe politique‘ der Schweiz: «Es sii alli so nätt». Heute geht es weniger nett zu und her in der Politik: Im letzten Herbst, vor den eidg. Wahlen, befand die SVP, dass in der herrschenden Links-Mitte-Koalition der Wurm stecke; ihr Apfelinserat sorgte für Aufregung. Dieser Tage schrieb die Weltwoche dass in der SVP selber der ‚Wurm drin‘ sei. So viel Unappetitliches löste bei den anderen Parteien den bekannten Anti-SVP-Reflex aus. Sie schlossen die Reihen, beschlossen einhellig, die Kultur der Netten zu retten – und die Grenzen noch weiter zu öffnen.
    Aber diesmal sind nicht die Landesgrenzen für die Zuwanderung von aussen gemeint. Es sind Viren, vulgär Würmer, biologische Fremdlinge gemeint, die in die Doppelhelix der DNA (Desoxiribonukleic acid) eindringen, also in diese lebenslenkenden, vererbbaren und nach aussen abgeschlossenen Träger des Lebens. Die DNA-Grenzen (Histone) galten seit ihrer Entdeckung durch Albrecht Kossel (Nobelpreisträger 1910) als undurchdringlich – bis sich in den letzten beiden Jahrzehnten, in der Folge der Entschlüsselung der DNA in einem von etwa hundert DNA-Grenzabschnitten eine Lücke zeigte: Es tat sich sozusagen ein vergittertes Fensterchen auf, durch das informelle Interaktionen möglich sind, welche die DNA zu Modifizierungen anregen können (vor allem zu Ausschaltungen), die aber Mutationen weiterhin verhindern. Modifikatoren, meistens Viren genannt, stehen also in Opposition zur DNA im Überlebenskampf. Sie überbringen Nachrichten von Veränderungen in der Umwelt, die zu DNA-inneren Reaktionen führen können aber nicht führen müssen.
    Da in der entschlüsselten DNA kein Homosexual-Programm zu finden war, aber Homo- und Bisexualität über die Zeiten offenbar konstant vorkommt, muss es also einen virengleichen, lebensbedrohlichen Modifikator von ausserhalb (epigenetisch) der DNA geben, nach dem nun die Wissenschaft fieberhaft sucht.
    Bei aller Nächstenliebe: Die Homosexualität bleibt der grossen Mehrheit fremd, lebensfremd, ja unnatürlich: Ein absterbender Ast am Baum der Evolution. Das muss man doch noch schreiben dürfen! Ich stimme mit gutem Gewissen NEIN zur Ausdehnung des Diskriminierungsgesetzes, einer Idee der Links-Mitte-Verbotsparteien, zu denen seit Neuestem auch die Liberalen gehören.
    Oskar B. Camenzind, Brunnen (5. 2. 20, vom Bote der Urschweiz abgelehnt!)


Sturmreifes Wasserschloss (Zur sogenannten Energiewende)
Um von der eigentlichen "Wende", des Wechsels vom Markt- zum staatlichen Lenkungsregime abzulenken, inszeniert die unheilige Koalition der Internationalisten von links bis rechts – von Gewerkschaften bis zu Economie suisse – im Energiekrieg  ein Scheingefecht um das andere: Dabei wäre es für den Bundesrat ein Leichtes, an der Grenze Phasenschieber zu bauen und den widerrechtlich mit Hunderten von Milliarden Euro subventionierten deutschen Flatterstrom zurückzuweisen, wie es das EU-Land Polen tut, nota bene mit Erlaubnis der EU!
Bundesrat und die Schweizabschaffer in der herrschenden Links-Mitte-Koalition des Parlaments jedoch haben ein nächstes, grosses EU-Integrationsprojekt: Das unterschriftsreife Stromabkommen, dem nur noch das 'Wasserschloss Schweiz' im Wege steht! Niemals würde das Schweizer Volk diesen Ausverkauf der heimatlichen, sauberen Wasserkraft (und des Trinkwassers) in einer offenen Abstimmung genehmigen. Deshalb wurde einmal mehr versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen und liess es zu, dass die deutsche Subventionsartillerie das Wasserschloss sturmreif schiessen konnte. Allein beim eigentlich zukunftsweisenden Speicherkraftwerk Limmern musste eine halbe Milliarde Franken abgeschrieben werden, bevor es auch nur ein einziges Kilowatt Energie produziert hat: der saubersten Energie überhaupt! Soviel zu den Scheinargumenten in der Pro-Kampagne 'erneuerbare', 'umweltgerechte', 'einheimische' Energieförderung. Dazu kommt noch das Hornberger Schiessen um die angeblich mögliche Energieeinsparung um fast die Hälfte: Nirgends ist zu lesen, ob die von den Internationalisten bis zum Verfassungsbruch durchgesetzte Nettoeinwanderung um eine Million in etwa 15 Jahren eingerechnet ist. Dass die unabwendbare Stromlücke niemals ohne Import von Atomenergie (!) und ohne den Bau von auch nicht unverdächtigen Gaskraftwerken zu schliessen ist, wird ebenfalls vernebelt. Angesichts des übernahmereifen Wasserschlosses ist die sogenannte 'Energie-Autonomie' nur eine weitere Finte (um nicht zu sagen 'Lüge').
Um das Stromabkommen mit der EU durchzusetzen müsste also die Kontrolle über die Wasserwerke (Inklusive Rückfallverträge) den bisherigen Eigentümern – den Berggemeinden und -kantonen – entrissen werden: Dazu dienen die Enteignungsparagrafen 11 bis 13, die im Dschungel von 77 Gesetzesparagrafen gut versteckt sind.
Wer der weiteren, klammheimlichen Schweizabschaffung entgegnen will, muss sich unbedingt an die Urne bemühen und ein NEIN zum Energiegesetz einlegen.
Oskar B. Camenzind, Brunnen


Wahlempfehlung

«An ihren Worten werdet Ihr sie erkennen» (nach Math. 7,20): Bei den Nationalsozialisten hingen überall in ihren Amtsstuben Schilder mit den Worten: «Du bist nichts, Dein Volk ist alles». Für die Sowjetsozialisten galt: «Du bist nichts, Deine Partei ist alles». Heute hat sich in den Köpfen der Schweizer Politiker von links bis weit rechts das Bild vom Versorgungsstaat eingeprägt: «Du bist nichts, der Staat kann alles besser.» Karl Marx würde sich freuen: «Das (Politiker-)Sein prägt das Bewusstsein.»
Ganz automatisch und unbewusst reden im Zusammenhang mit der Schwyzer Finanzpolitik sogenannt 'liberale' Parlamentarier, Exekutivpolitiker und in ihrem Windschatten Verlautbarungsjournalisten von 'Steuerpotential',  'Abschöpfungspotential', nicht abgeholtem 'Steuersubstrat', als ob es oberste Aufgabe des Staates wäre, die Steuerschraube immer weiter anzuziehen, egal wofür. Statt den offensichtlich untauglichen Nationalen Finanzausgleich NFA zu hinterfragen, der dem Ausgaben- statt den Sparwillen belohnt, siegt der verinnerlichte Umverteilungssozialismus: Statt mit der Galgener Kantonsrätin Sybille Ochsner zu verlangen, dass schlanke Staatsstrukturen wie bisher im Kanton Schwyz wieder als vorbildhaft zu gelten und als Anreiz auch in die NFA-Berechnung einzufliessen haben, spielt man mit dem Vokabular der 'Neidgenossenschaft': Da lob ich mir die vorberatende Kantonsratskommission, die (wenigstens mehrheitlich) den klaren Kopf behalten hat und die volatilen finanzkräftigen Steuerzahler nicht verscheuchen will. Unser Schwyzer Finanzminister sollte den Mut aufbringen, ein deutliches 'liberales' Zeichen zu setzen und die Schwyzer NFA-Zahlungen auf ein Sperrkonto einzahlen.
Inzwischen sollten Schwyzerinnen und Schwyzer bei Wahlen (auch und besonders auf Gemeindeebene) ihre Kandidaten nach deren Spar- und nicht deren Ausgabewillen auswählen – gegen die stetig steigenden Staatsschulden und also um ihrer Kinder und Kindeskinder willen.
Oskar B. Camenzind


Linksradikale Angriffe auf das Steuersubstrat 
Steuervetorecht wahrnehmen!
Von Toni Dettling, a. Ständerat, Schwyz
Seit vielen Jahren profitiert unser Land von der vergleichsweise mässigen Steuerbelastung. Diese steckt im Zusammenspiel mit der Schuldenbremse den Rahmen für die öffentlichen Haushalte ab und bewahrt uns vor einer ausufernden Ausgaben- und Schuldenwirtschaft. Entgegen anderweitigen Behauptungen bildet eine milde Steuerbelastung eine wichtige Stütze der relativ guten Steuermoral und hilft auch, die Korruption im Griff zu halten. Vor allem aber verschaffen mässige Steuern und Abgaben den Bürgerinnen und Bürgern jenen Freiraum, welchen sie benötigen, um die Volkswirtschaft Schweiz voranzubringen. Persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein, Innovation, Flexibilität und damit auch das Fortkommen von Wirtschaft und Gesellschaft hängen nicht zuletzt von der steuer-politischen Mässigung eines Landes ab. Nicht umsonst werden wir von vielen Ländern und nicht zuletzt auch von der EU um diesen finanzpolitischen Vorteil beneidet, ja beargwöhnt und bedrängt.
Doch diesen unbestreitbaren Vorteilen einer mässigen Steuerbelastung zum Trotz setzt man diese einmalige Ausgangslage auch bei uns immer öfter aufs Spiel. Breite Behördenkreise und politische Akteure votieren zusehends für einen sukzessiven, in der Langzeitwirkung aber massiven Ausbau staatlicher Leistungen in allen Bereichen und auf allen Stufen. Dabei werden meist einzelne Bedürfnisse in suggestiver Art und Weise in den Vordergrund gestellt, die für sich allein genommen durchaus zweckmässig und verkraftbar scheinen. Und so bleibt der bewährte Haushalts-Grundsatz, wonach sich die Ausgaben nach den (ohnehin stark sprudelnden) Einnahmen zu richten haben, immer häufiger auf der Strecke: Ein solch überproportionales Ausgabenwachstum bringt jedoch die Mittelbeschaffungsseite unter Druck – das Anziehen der Steuerschraube nach den ausländischen Vorbildern ist unter diesen Umständen nicht mehr länger tabu.
Auf Bundesebene bietet sich dabei die für den einzelnen Steuerpflichtigen kaum spürbare Mehrwertsteuererhöhung als geradezu «ideal» an, zumal wir mit unserem heutigen Satz von 8 Prozent den Minimalsatz der EU von 15 Prozent noch lange nicht erreicht haben. Für den Ausbau und die Sicherung der Sozialwerke wie auch für Eisenbahngrossprojekte wurde die Mehrwertsteuer seit der Einführung im Jahre 1995 von 6,5 Prozent auf heute 8 Prozent oder um mehr als 23 Prozentpunkte angehoben. Neuerdings will der sozialistische Bundesrat Berset für die Rentenreform die Mehrwertsteuer gar «höchstens» um zwei weitere Prozente auf neu 10 Prozent oder um zusätzliche 25 Prozentpunkte erhöhen. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, werden wir uns in nicht allzu ferner Zukunft in die Kategorie des EU-Minimalsteuersatzes einreihen – dann müssen wir uns auch nicht mehr länger als «Steuer-Exot» schelten lassen.
. . .
Was können besorgte Stimmbürger und Stimmbürgerinnen gegen diese fragwürdige Entwicklung tun? Zum einen gilt es auf der Hut zu sein und sich nicht durch die in «kleinen Dosen verabreichten» Ausgabenimpulse einlullen zu lassen. Denn jede neue und jeder Ausbau einer bestehenden Staatstätigkeit ohne entsprechende Einsparungen bei den bisherigen Aufgaben bewirkt unweigerlich ein strukturelles Defizit und erhöht damit den Druck auf die Steuer- und Gebührenseite. Entscheidend ist aber, dass Steuererhöhungen grundsätzlich via Referendum vom Stimmvolk und auf Bundesebene meistens gar durch Volk und Stände genehmigt werden müssen. Dieses Steuerbewilligungsrecht des Souveräns gilt es entgegen allen Aufweichungsgelüsten nicht nur mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Vielmehr ist dieses Vetorecht in der Praxis auch konsequent wahrzunehmen, um dem sich anbahnenden «Steuer- und Gebührenstaat» Paroli zu bieten!

image-placeholder.pngDie Schweiz im Glück (Abstimmung USR III, 12. 2. 2017)

Die Schweizergeschichte der letzten sieben Generationen liest sich wie das Märchen vom Hans im Glück der Gebrüder Grimm. Der erhielt für sieben Jahre Arbeit einen kopfgrossen Klumpen Gold. Auf dem Heimweg wird der fröhliche Hans immer wieder mit Tauschgeschäften über den Tisch gezogen bis er nur noch einen Feld- und Schleifstein übrig und daran schwer zu schleppen hat. Die Geschichte ist eine Allegorie auf das Leben selbst: Dessen kostbarstes Gut, die Freiheit, wird immer wieder leichtfertig gegen scheinbare und momentane Vorteile eingetauscht, bis nur noch der (Mühl-)Stein der Fremdbestimmung am Hals übrig bleibt (den man erst im Tod wieder los wird).
Die Schweiz im Glück hat sich – nach sieben Generationen Aufbauarbeit – halb leichtsinnig, halb unter US-amerikanischem Druck, dazu verleiten lassen, ihre Golddeckung aufzugeben und verkaufte nach der Jahrtausendwende 1550 Tonnen Gold bis auf einen Restbestand von heute 1040 Tonnen. Der Gegenwert in Papiergeld zerrann zwischen den Fingern von Bund und Kantonen.
Mit dem Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin 2004 wurde – im Tausch gegen verstärkte EU-Aussengrenzen – die Kontrolle über die eigenen Grenzen in sträflichem Leichtsinn aufgegeben.
Im Juli 2010 erhöhte die EU den Druck auf die Eidgenossenschaft im Rahmen der Agenda des etappenweisen Vollbeitritts: Sie verlangt, die Schweizer Gesetzgebung in einem 'dynamischen' Nachvollzug der EU unterzuordnen im Tausch gegen den vollen Zutritt zum Binnenmarkt. Der Bundesrat zeigt sich auch zu diesem Handel bereit!
Und nun soll die 'Schweiz im Glück' auch noch ihre erfolgreiche Tiefsteuerpolitik dem europäischen 'deficit spending', also dem Schuldenmachen unterordnen, denn nichts anderes würde eine Ablehnung der Steuerreform USR am 12. Februar bedeuten: Die Vertreibung der grossen Steuerzahler samt den von ihnen geschaffenen Arbeitsplätzen zwingt die Schweiz in eine Abwärtsspirale der Staatsverschuldung inklusive höheren Steuern für alle!!
Wer am 12. Februar Nein stimmt oder leichtsinnig zuhause bleibt, treibt die Schweiz ins Unglück.

Neid zerfrisst das Hirn (zu den Steuervorlagen am 12. 2. 2017)
Stellen Sie sich vor, ein Unbekannter entreisst Ihnen Ihr Portemonnaie, entnimmt ihm alle Noten, lässt das Münz darin und gibt es Ihnen zurück mit den Worten: "Mein Geschenk, weils grad Weihnacht ist!"
Dass Steuereinzug legalisierte Enteignung ist, über die – wenigstens noch in der Schweiz – das Volk selber den letzten Entscheid fällt und wir deshalb am 12. Februar zur Urne gerufen sind, haben viele vergessen: Das "Weihnachtsgeschenk" des Räubers heisst bei ihnen nun "Steuergeschenk",  als wäre das Nichtenteignete ein "Geschenk" des Staates an seine Bürger und Bürgerinnen. In vielen Köpfen ist das Eigentumsrecht, die Marktwirtschaft und der Kapitalismus offenbar bereits abgeschafft, der Wahn scheint Wirklichkeit geworden und die Realität "ver-rückt". Der Sozialneid zerfrisst den Verstand: "Steuergeschenk" müsste zum Unwort des Jahres erklärt werden.
Oskar B. Camenzind, Brunnen

Zur Durchsetzungsinitiative (Abstimmung vom 28. Februar 2016)

Willfährige Vollstrecker
Eigentlich ist es ganz einfach: Bei der Durchsetzungsinitiative geht es ganz allein um die Frage, wer in der Schweiz die Definitionsmacht darüber hat, was als «verhältnismässig» zu gelten hat. Ist es die Legislative (der Souverän und oberste Gesetzgeber) oder ist es die Judikative (die Gerichte als deren Interpreten)? Der Altbundesrichter Hans Mathys sagt es so: «Wenn das Stimmvolk eine Volksinitiative annimmt, dann ist die dort getroffene Regelung aus seiner Sicht eben verhältnismässig».
Was jetzt die 'classe politique' mit allen (auch unredlichen) Mitteln anstrebt, ist die Kassation des Volksentscheides zur Ausschaffungsinitiative und Rückeroberung der Auslegungsmacht über die «Verhältnismässigkeit». Sie will unter dem Vorwand, internationalem Recht genügen zu müssen, ihre frühere large Strafpraxis fortführen, jene Praxis, die dem Volk immer weniger als Opferschutz- und immer mehr als Täterschutzjustiz erschien. Und weil die verurteilten Täter zu mehr als zwei Dritteln Ausländer sind, war es nur vernünftig, vorbeugend bei wiederholten oder schweren Vergehen deren Ausschaffung zu beschliessen.
Das Bundesparlament aber formulierte ein Gesetz, das dem damaligen (vom Volk abgelehnten) Gegenvorschlag entspricht: Weil es auf die Vergesslichkeit des Stimmvolkes spekulierte, beliess es das 'pièce de résistance' – den Gummibegriff «verhältnismässig» – trotz anfänglich anderweitigen Versprechen im Gesetz. Der Angriff auf die ordnungspolitisch hochwichtige Gewaltentrennung kommt also nicht von der Durchsetzungsinitiative sondern von deren Gegnern, die das Volk als obersten Gesetzgeber in seiner Willensbildung einschränken wollen. Sie berufen sich auf die – von fremden Richtern fortgeschriebene – europäische Menschenrechtsgesetzgebung, statt auf das auch in der Schweizer Verfassung verankerte zwingende Völkerrecht.
Die large Handhabung des Ausländer-Strafrechts steht in direktem Zusammenhang mit der insgesamt verfehlten Migrationspolitik der beiden vergangenen Legislaturen unter Links-Mitte-Dominanz. Der Geist der «Willkommenskultur» wehte auch in Bern: Längst wird nicht mehr ernsthaft unter echten und wirtschaftlichen Flüchtlingen unterschieden – jedenfalls wird praktisch allen über die Grenze Gelangten Aufenthaltsrecht gewährt, kaum mehr ausgeschafft – und nachdem das Schengen-Dublin-Abkommen nicht mehr das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht, werden sie auch bleiben.
Es ist umso unverständlicher, dass sich nicht alle Exekutiven der untersten Ebene, zum Beispiel die Gemeinderäte in Schwyz und Brunnen, mit Händen und Füssen  gegen die obrigkeitlichen Zumutungen wehren, denn spätestens nach fünf bis sieben Jahren fällt der Grossteil dieser kaum Integrierbaren sog. Asylanten in das Sozialnetz der Gemeinden. In Schwyz ('Untertauchzentrum' im Wintersried) und Brunnen (Asylhotel beim Bahnhof) haben sich die Behörden zu willfährigen Vollstreckern einer verfehlten Bundespolitik gemacht: Dem 'verführerischen Charme' der Bundesgelder erlegen, wecken sie heute Erwartungen und Ansprüche, die weder sie noch Bundesbern je werden erfüllen können!
Liebe MitbürgerInnen. Erfüllen Sie Ihre Bürgerpflicht und gehen sie an die Urne um die Behörden an deren Pflicht und Schuldigkeit zu erinnern, nämlich die Grenzen des Möglichen nach Innen einzuhalten und nach Aussen wieder zu schützen und damit die demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Errungenschaften! Wir erfüllen damit das Grundpostulat der 'Nächstenliebe' (darum heisst es eben nicht 'Fernstenliebe') und können uns auf Augustinus, den grossen Kirchenlehrer berufen, der einen «ordo amoris» lehrt. Danach gibt es eine Hierarchie der Liebes-, resp. Fürsorgepflicht: Zuerst für die Familie und Verwandten, dann für die Gemeinschaft, in der wir leben und erst dann für alle Entfernteren (in Raum und Zeit), ohne allerdings zu vergessen, dass auch die Entferntesten noch Verwandte sind.
Oskar B. Camenzind


Völkerrechtler bezeichnet den Souverän als 'betrunkenes Volk' Weltwoche, 3/16 (Editorial)
Die Rede ist von Völkerrechtler Daniel Thürer, dem Urheber jenes . . . Gutachtens, das zuhanden des Bundesrates aufzeigte, wie ein Schweizer EU-Beitritt ohne Volksabstimmung am besten durchzubringen wäre. Selbstverständlich findet Thürer die Durchsetzungsinitiative schlimm: «Deren Annahme wäre rechtsstaatlich ein Skandal.» Warum eigentlich? Hier bleibt der Rechtsgelehrte dunkel. Dafür zählt er unwidersprochen seine Vorbehalte gegen Volksentscheide auf. Das Volk neige zum «Launenhaften». Es fehle den Stimmbürgern an «Augenmass». Richter und Rechtsexperten würden «im Zustand der Nüchternheit» entscheiden, während das Volk sich eben auch «betrunken» äussere. Am neuen Artikel irritiert ihn vor allem: «Das Bild, das er kommuniziert, ist das vom Ausländer als Gefahr» - was angesichts der Tatsache, dass es sich um ein Gesetz gegen schwerkriminelle Ausländer handelt, nicht wirklich erstaunt.     
Staatsstreich? Thürers Aufruf zum richterlichen Widerstand.
Da für Thürer die «grösste Tyrannei, die es heute gibt», die «Tyrannei der Bürger über die Nichtbürger» ist, empfiehlt der ehemalige Zürcher Uni-Professor allen Richtern, auch bei einer Annahme der Initiative das Gesetz auf keinen Fall anzuwenden. Vielmehr müsse das Initiativrecht eingeschränkt werden durch Vorprüfungen einer «Kommission», die sich aus «Parlamentariern, Wissenschaftlern, Richtern, Kirchenleuten und journalisten» zusammensetzen könnte. Demokratie ist, wenn am Ende das herauskommt, was Professor Thürer will. Mit faszinierender Offenheit, vielleicht auch, ohne es zu merken, gibt hier ein hochdekorierter Schweizer Rechtswissenschaftler zu, dass es bei der Durchsetzungsinitiative schlussendlich nicht um juristische, sondern um die Klärung politischer Fragen geht: Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Wer ist die oberste Instanz der Verfassung? Wer hat Macht und Augenmass? Das Volk oder die Juristen?
Völkerrechtler Thürer erliegt einem Missverständnis, einer déformation professionelle oder einer schlichten Anmassung, wenn er fordert, Richter, Rechtsgelehrte oder Kommissionen sollten exklusiv dafür zuständig sein, über die Gesetze oder über interpretationsbedürftige Begriffe wie «Willkür» oder «Verhältnismässigkeit» verbindlich zu entscheiden.Glücklicherweise leben wir in einem Staat, in dem das Volk die Politik bestimmt. Bis  jetzt übrigens mit eindrücklicher Reife. Demokratie nach Schweizer Art bedeutet, dass die Bürger entscheiden. Sie haben das letzte Wort. Einzige Schranke bildet das «zwingende Völkerrecht» mit seinem unbestrittenen Verbot von Folter, Ausschaffung Verfolgter, Angriffskrieg und Völkermord. Nicht die Volksinitiative, die eine längst angenommene Volksinitiative endlich durchsetzen will, steht für ein «archaisches Gerechtigkeitsverständnis». Es ist Thürers Tyrannei der Richter und Gelehrten.



Leserbrief 19. 3. 2015, Identitätsverlust:
Alles Wurscht oder was?
    Die Leewasser-Galerie in Brunnen schafft es mit ihren Ausstellungen immer wieder, den Puls der Zeit aufzunehmen: Momentan gibt sie einem Künstlerkollektiv Gelegenheit, unter dem Motto «Mythenbrüche» uns allen liebgewordene Mythen zu hinterfragen, buchstäblich zu verwursten, zugespitzt in der Installation «Ist mir doch Wurst»: Die im Fleischwolf (oder «Blitz») zu Brät feingehackten und in Lyonerhäute (vulgo «Därme») gepressten Papierschnitzel wissenschaftlicher Texte zur Morgartenschlacht hängen in einer Art Tabernakel – oder doch eher «Räucherkammer»? – im zweiten Stock der Galerie.
    Ja, darf man sich denn gegenüber den Säulen der Weisheit (Salomon) so respektlos zeigen? Für Wissenschaftsgläubige (Scientologen?) muss das doch ein Sakrileg sein! Wenn man allerdings auch die Wissenschaft lediglich als «aktuellen Stand des Irrtums» versteht, wie das Alt-Staatsarchivar Josef Wiget einmal an einer Generalversammlung des Historischen Vereins des Kantons Schwyz nannte und damit die Geschichtsforschung meinte, dann sieht man auch Mythen wie Fabeln wieder eher wie Gottfried Keller. Der schrieb über die Schüsse Wilhelm Tells:
«Ob sie geschehen? Das ist hier nicht zu fragen.
Die Perle jeder Fabel ist der Sinn.
Das Mark der Wahrheit ruht hier frisch darin,
Der reife Kern von allen Völkersagen.»
    Auf der Suche nach Sinn und Identität ist der Besuch der Ausstellung «Mythenbrüche» ein idealer Einstieg ins Jubiläumsjahr 2015 (Morgarten, Marignano, Wiener Kongress): Im Spannungsfeld zwischen der radikalen Auffassung, dass es einerseits zwar Dinge ausserhalb menschlicher Wahrnehmungsmöglichkeit gebe, diese aber lediglich Konstrukte seien und also Wahrheit immer nur eine konstruierte bleibe, der man durch Dekonstruktion Wirklichkeit aberkennt (Totalitätskonzept nach Theodor Adorno), – dass es andererseits aber den mindestens so einleuchtenden Glauben an objektive Wahrheit gibt, die wiederum menschlichem Denken (noch?) nicht zugänglich ist und deren Wirklichkeit nur durch Falsifikation, also mittels Kritik und Widerlegung im Experiment erkennbar wird (Kritischer Rationalismus nach Karl Popper) – in diesem Spannungsfeld können wir besser ermessen, jeder für sich und die Gesellschaft als Ganzes, wo wir stehen, woher wir kommen und wohin wir gehen sollen.
    Der 'real existierende' Identitätsverlust der westlichen Gesellschaften aber, der in einer Kunstfigur wie der von Conchita Wurst ihren neurotischen Ausdruck findet,  kann uns nicht wurscht sein angesichts des unheimlichen Erfolgs radikaler, voraufklärerischer Sinnangebote. Wenn nun aber die Aufklärung jener Tendenz folgt, die Friedrich Nietzsche voraussah und nach der der Abschaffung (oder auch nur Mythologisierung) Gottes die Abschaffung des Wahrheitsbegriffs an sich folgen werde, dann gibt es nur noch die Wahrheiten und Perspektiven der vielen einzelnen Menschen, aber keine 'wahre' Perspektive mehr: «Wenn wir den Gedanken der Wahrheit fallenlassen, dann haben wir auch die Aufklärung aufgegeben. Deren Pathos aber lebt vom Glauben an Wahrheit. Ohne diesen zerstört sich die Aufklärung selbst. An ihrem Ende steht der Nihilismus» (Robert Spaemann).
    Was aber bleibt von der abendländischen Kultur ohne die Errungenschaften der Aufklärung? Was haben wir dann noch den neuen fundamentalistischen Bewegungen entgegenzuhalten, wenn wir uns selber nur noch als 'Konstrukt' – Verzeihung, als Hirngespinst – sehen? Alles Wurscht oder was?
Oskar B. Camenzind, Brunnen


«Diä alte Schwyzer» und Andy Tschümperlin

     Die Schwyzer und Schwyzerinnen standen – geprägt von der vielhundertjährigen Landsgemeindetradition – immer schon an vorderster Front im Kampf für die direktdemokratischen Volksrechte. Vor allem deshalb werden sie aus linker Perspektive verächtlich als ewige Neinsager, gar «sture Chnebelgrinde» und Reaktionäre bezeichnet. Die Geschichte aber zeigt: Die eigentlichen Reaktionäre sind die heutigen Linken!
     Der Begriff réaction erscheint während der Französischen Revolution erstmals für eine Widerstandsbewegung, die sich gegen die von den Revolutionären erreichten Volksrechte stellten und die Rückkehr des Ancien Régimes anstrebten. Seitdem ist «Reaktionär» die abwertende Bezeichnung für einen antidemokratischen und gegen den gesellschaftlichen Fortschritt eingestellten Politiker, der hinter die Prinzipien der Französischen Revolution – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – zurückgehen will. Der fortschrittliche Gedanke der Freiheit und Gleichheit wird von Jean-Jacques Rousseau in seinem «Gesellschaftsvertrag» als naturrechtlich begründete Volkssouveränität festgeschrieben. Dieser Gedanke führte konsequenterweise zur Entwicklung direktdemokratischer Instrumente auch und vor allem in der Schweiz
     In Baselland formierte sich schon ab 1830 gegen die von der kleinen liberalen Führungsschicht forcierte, rein repräsentative, auf die Wahlen reduzierte Demokratie eine Opposition aus der ländlichen Bevölkerung, die so genannten «Bewegungsleute». Das waren Radikale, die aus jakobinisch-frühsozialistischer (!) Überzeugung für weitergehende Volksrechte eintraten. Sie setzten sich besonders für eine Vorform des heutigen fakultativen Referendums ein, das Gesetzesveto. 1832 gab sich Baselland eine Verfassung, in der das Gesetzesveto verankert war. Damit befand hier das Volk erstmals – ganz im Sinne Rousseaus – über jedes Gesetz. 1841 erhielt auch Luzern eine Verfassung mit erweiterten Volksrechten: Volksinitiative auf Total- oder Teilrevision der Verfassung, obligatorisches Verfassungs-Referendum und Gesetzesreferendum. Andere Kantone und schliesslich der Bund folgten den beiden Vorkämpferkantonen.
     «Die frühen Sozialisten in der Schweiz waren zumeist Föderalisten und traten für ein dezentrales politisches System und für mehr Volksrechte ein. Die später sich formierende linke Bewegung adaptierte zumeist die marxistische Ideologie, die zentralistisch ausgerichtet war und deren Menschenbild nicht mehr naturrechtlich, sondern klassenkämpferisch fundiert war» (Oskar Vasella): Die Linke wurde und blieb bis heute «reaktionär» gegenüber ihren direktdemokratischen Gründervätern.
Mit dem EU-Beitritt stünden die hart erkämpften direktdemokratischen Instrumente Initiative und Referendum nur noch auf dem Papier: Ihre Aufhebung also ist im SP-Parteiprogramm mit dem Beitrittsziel festgeschrieben. Der parlamentarische Einpeitscher der SP in Bern ist (ausgerechnet) vom Schwyzer Volk (zwar nur knapp) gewählt und heisst Andy Tschümperlin. Da wünscht man sich  bei den kommenden Wahlen ein befreiendes, ein reinigendes Gewitter aus dem Geist der alten Schwyzer, wie es im Gedicht von Meinrad Lienert heisst: «Wer sind die alte Schwyzer gsy, / Die fromme Heldeväter?/ E röischi, wildi Kumpäny, / Voll Füür u Blitz sind's druf u dri / Äs wien äs glades Wätter.» Das direktdemokratische Instrument der alten Schwyzer war die Landsgemeinde: Was hätten sie wohl mit einem Politiker gemacht, der die Landsgemeinde hätte abschaffen wollen?
     Oskar B. Camenzind, Brunnen

Staatsstreich mit Verfalldatum: Wahlen 2015!
Pirmin Schwander; SVP-Nationalrat
    Am 30. November 2014 hat das Volk die Ecopop-Initiative wuchtig verworfen. «Die Vernunft hat gesiegt.» So landauf, landab der Kommentar. Auch wenn der Bundesrat und die Parteien den Entscheid vom 9. Februar 2014 nach' diesem Abstimmungssonntag (noch) nicht umstossen wollen, so wird das Abstimmungsresultat hinter verschlossenen Türen bereits als Kurskorrektur des Entscheides über die Masseneinwanderung gedeutet. So ganz nach dem Motto: Am 30. November 2014 war das Volk vemünftig, am 9. Februar 2014 «doof» und «dumm>, (Zitate vom 9. Februar). Mit Verlaub: Wer entscheidet, wann Volksentscheide vernünftig sind und wann nicht? Etwa die Gruppe von Professoren, Managern und Experten, weiche das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative vom 9. Februar 2014 rückgängig machen wollen? Also jene, welche über Jahre die wirtschaftlichen, technischen und politischen Risiken der herannahenden Finanzkrise verneinten, leugneten oder ganz einfach nicht sahen? Und heute, im Nachhinein, mit grossem Geschnatter und Gegacker dem «dummen» Volk alles erklären wollen? In Tat und Wahrheit betreiben diese Personen, unter dem Deckmantel «überparteiliche Gruppe» Parteipolitik. Denn all jene Parteien, welche die Masseneinwanderungsinitiative mit allen Mitteln bekämpften, wollen diese selbstverständlich nur bis zu den Wahlen 2015 strikte umsetzen. Danach werden sie zugunsten der EU Kompromisse eingehen, um angeblich die Bilateralen zu retten. So, wie das mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrates geplant ist. Dieses besteht nicht nur darin, mit der EU über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zu verhandeln. Der Bundesrat hat sich auch das Mandat geben lassen, über die Sicherung der Bilateralen I und II zu diskutieren und zu verhandeln. Also, der Bundesrat wird mit Erfolg von Brüssel heimkehren und verkünden: «Wir konnten die Bilateralen I und II sichern. Dafür mussten wir die Masseneinwanderungsinitiative opfern. Wir können nicht nur nehmen, wir müssen auch geben.» Für die verdutzten und beherzten Befürworter der Masseneinwanderungsinitiative wird sich dann die Frage stellen: Putsch oder perfider Staatsstreich? Nein, nein, wird der Mediensprecher des Bundesrates berichtigen und beschönigen: «Wir haben die Masseneinwanderungsinitiative nur kunstvoll umgesetzt und so die Bilateralen gerettet.»
    Das Wortgefecht rund um die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wird zunehmen. Ein Einzelfall? Beileibe nicht. Die 22 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiativen haben einen schweren Stand. (Insgesamt konnten Volk und Stände bisher über 196 Volksinitiativen abstimmen.) Gerade die in den letzten zwanzig Jahren angenommenen 12 Initiativen wurden kaum oder gar nicht umgesetzt. Zu 100 Prozent umgesetzt wurden nur jene, welche dem Bundesrat und der Bundesverwaltung passten: «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» (1.7.1994), «Für den Beitritt der Schweiz zur UNO» (3.3.2002), «Gegen den Bau von Minaretten» (29.11.2009). Wobei letztere nur deswegen als umgesetzt gilt, weil der Verfassungstext direkt, ohne neues Gesetz, umgesetzt werden kann und seit 2009 kein Baugesuch, für ein Minarett eingereicht beziehungsweise bewilligt wurde (gemäss Auskunft der Kantone). Alle übrigen angenommenen Initiativen wurden verwässert oder so abgeschwächt, dass sie keine Wirkung mehr entfalten. So auch die Alpenschutzinitiative. Nach wie vor rollen knapp 1,3 Millionen ausländische Lastwagen über bzw. durch die Alpen. Das Volk wollte alle Lastwagen von Grenze zu Grenze auf der Schiene. Bundesrat und Parlament haben dem Landverkehrsabkommen mit der EU den Vorrang gegeben und die Alpenschutzinitiative de facto ausser Kraft gesetzt. Die EU hat obsiegt. Was zusätzlich stört, ist die Tatsache, dass die ausländischen Lastwagen lediglich ein Drittel der effektiven Kosten zahlen. Und was ist mit den Verwahrungs-, Unverjährbarkeits-, Ausschaffungs-, und Pädophilen-Initiativen? Hier gelte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, egal, was die verurteilten Straftäter mit unseren Kindern gemacht haben. Die Täter haben nach internationalen Massstäben offensichtlich mehr Rechte als die Opfer. Diese sind ein Leben lang bestraft. Und die Schweiz beugt sich dem internationalen Druck und verwässert den Willen des Volkes, wo es nur geht. Was mit den Initiativen «Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft», «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» und «Gegen die Abzockerei» in naher Zukunft passiert, kann erahnt werden. Der Wille des Volkes bleibt auf der Strecke.
    Der Staatsstreich von Bundesrat, Parlament, aber auch von den Gerichten* gegen die direkte Demokratie ist mehr als Realität. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn die Kluft zwischen Volk und «Bem» immer grösser wird. Der Unmut steigt, von links bis rechts. Anzeichen dafür sind die 31 Initiativen, welche hängig oder im Sammelstadium sind. Bern setzt sich über solche Anzeichen hinweg. Anders kann die Forderung nach einer höheren Unterschriftenzahl für Initiativen nicht interpretiert werden.
    Putsch oder Staatsstreich? Am 18. Oktober 2015 sind Wahlen, und Sie haben die Möglichkeit, die Frage zu beantworten (Red.: und den Staatsstreich rückgängig zu machen durch den legalen Putsch mit dem Wahlzettel). . . .

*) Der bundesrichterliche Staatsstreich hat sogar ein Datum, der 12. 10. 12 (Swiss Ground Zero Twelve ten twelve?): Damals entschied das Lausanner Bundesgericht im Kriminalfall eines mehrfach straffälligen Mazedoniers gegen dessen Ausschaffung. In einer unauffälligen Erklärung heisst es: «Das Bundesgericht kann (...) der vom Verfassungsgeber zum Ausdruck gebrachten Wertung insoweit Rechnung tragen, als die zu keinem Widerspruch zu übergeordnetem (!) Recht, bzw. zu Konflikten mit dem Beurteilungsspielraum führt, den der EGMR den einzelnen Konventionsstaaten bei der Umsetzung ihrer Migrations- und Ausländerpolitik zugesteht.» Damit steht für die Bundesrichter in ihrer Mehrheit in Zukunft auch 'nachgeführtes' Völkerrecht über dem Schweizer Volk und fremde Richter fungieren nun faktisch als Verfassungsrichter. (Red.)

Inserat Waffengesetz

F-R-E-I.ch: Inserat Schengen, Dekalog

F-R-E-I.ch: Inserat Schengen, Hammer

F-R-E-I.ch: Wahlinserat Wolf im Schafspelz

F-R-E-I.-Leserbriefe
Oskar B. Camenzind


8. 3. 06: Wir Schweiz-Erfinder Der Bundesbrief in Amerika
Dass wir Schwyzer der Schweiz nicht nur den Namen gegeben haben, sondern sie – unter Berufung auf Landammann Rudolf Stauffacher – auch erfunden hätten, löst bei Söhnen und Töchtern der spät(er)berufenen Schweizer meist nur ein mildes Lächeln aus. Mit Hinweis auf die grossen Verteidiger und Erneuerer der Eidgenossenschaft beziehen sich etwa die Berner gerne auf Adrian von Bubenberg, den Besieger Burgunds, die Zürcher auf Huldrych Zwingli, den Reformator und die Basler auf Johann Rudolf Wettstein, der nach dem Westfälischen Frieden die Eidgenossenschaft vom deutschen Reich befreite (zusammen übrigens mit dem von der Geschichtsschreibung allzu stiefmütterlich behandelten Urner Peregrin Zwyer von Evibach). Man müsste, sagen sie, als Mit-Erfinder der Schweiz auch Napoleon Bonaparte ein Patent erteilen, der zwar mit der zentralistischen Helvetik gescheitert sei, aber mit der Mediationsakte den schweizerischen Föderalismus einführte. Und überhaupt: Die Schweiz sei eigentlich erst mit der Verfassung von 1848 «erfunden» worden!
Spätestens an diesem Punkt aber kann der geschichtsbewusste Schwyzer nochmals auftrumpfen und sich auf den «Stauffacher des 19. Jahrhunderts» berufen, jenen Mann, der die ausssichtslos scheinende Krise der Verfassungskommission von anfang 1848 mit dem Vorschlag beendete, der Legislative das amerikanische Zweikammersystem zugrundezulegen: Am 28. März 1848 nämlich bestätigte die Revisionskommission den Vorschlag des Schwyzer Kommissionsmitgliedes Dr. Melchior Diethelm, eingebracht und tatkräftig unterstützt vom Vorsitzenden, dem nachmaligen Bundesrat Munzinger und rettete damit die Schweiz vor einer neuerlichen Staatskrise.
In der Geschichtsschreibung kommt diese markante Schwyzer Persönlichkeit des 19. Jahrhunderts ebenso selten vor, wie der (nach Wilhelm Tell) bedeutendste Urner: Der die Eidgenossenschaft des 17. Jahrhunderts wesentlich prägende Armeeführer und mehrfache Urner Landammann Peregrin Zwyer von Evibach. Allerdings: die schweizerische Geschichtsschreibung war immer schon von urbanem stadtständischem Sendungsbewusstsein (um nicht zu sagen: Dünkel) eingefärbt. Der Historiker Kaspar Michel jun. hat zum 200. Geburtstag Melchior Diethelms im Jahr 2000 diesem beliebten Arzt, streitbaren liberalen Politiker, zeitweiligen Redaktor der Neuen Zürcher Zeitung und Mit-Erfinder der modernen Schweiz ein Portrait gewidmet, das dessen geschichtliche Bedeutung zurechtrückt. Eine so weitblickende Persönlichkeit, die den Ausgleich zwischen den grossen und kleinen Staaten als Kernaufgabe erkannt hat, fehlt heute der europäischen Verfassungskommission: Ein vollwertiges parlamentarisches Zweikammersystem wäre auch hier der Ansatz zur Krisenbewältigung!
Wenn nun unser ältester Bundesbrief für drei Wochen nach Philadelphia ins Amerikanische Museum für Verfassungsgeschichte ausgeliehen wird, ist daran zu erinnern, dass auch die amerikanischen Verfassungsväter zu den Miterfindern der modernen Schweiz zu zählen sind.


13. 3. 08: Das letzte Aufgebot.
Nun stellen sie sich nochmals – und wohl zum letzten Mal – zur Wahl: Jene Alt-Achtundsechziger, die auf dem Marsch durch die Institutionen in den Neunzigerjahren in Kantonen und Bund die Spitzenpositionen erreichten. Sie waren es vor allem, welche die «real existierende direkte Demokratie» Schweiz zugunsten einer nebulösen, inzwischen auf den «materiellen Hund» gekommenen europäischen Utopie scheibchenweise demontieren wollten, und es teilweise leider auch schafften.Ordnungspolitisch haben sie die Gewaltentrennung vielerorts unterlaufen (politische Bundesgerichtsentscheide; Referendumsverhinderung auf dem Verordnungsweg; Regierungspropaganda mit Steuergeldern). Sie haben die finanzpolitische Gestaltungsfreiheit ausgehöhlt (100 Milliarden neue Staatsschulden; gefährdete Sozialwerke; Verschleuderung des «Familiensilbers» der Goldreserven). Sie unterliefen den Föderalismus (Ausschaltung des Ständemehrs bei Volksabstimmungen; interkantonale Vereinbarungen am Volk vorbei; forcierte Gemeinde- und Bezirksfusionen). Sie haben das Volk mit der neuen Verfassung über den Tisch gezogen (revisionistische Neuinterpretationen, etwa in Völkerrechtsfragen; Relativieren von Volksentscheiden wie Einbürgerungen oder Verwahrung von Sexualstraftätern). Und sie haben die aussenpolitische Neutralität faktisch aufgehoben (einseitiges Taktieren im Nahen Osten; Kosovo-Einsatz mittlerweile ohne rechtsgültiges UNO-Mandat; Widersprüchliche Armeereformen zugunsten eines verfassungswidrigen Modul-Konzeptes und Einbau in die natogesteuerte sogenannte «Partnerschaft für den Frieden»; Training für den Afghanistaneinsatz von deutschen Kampffliegern und englischen Gebirgssoldaten in der Schweiz).Was den Altachtundsechzigern zum Glück nicht gelungen ist: Der EU-Beitritt der Schweiz und damit die Liquidierung des direktdemokratischen Sonderfalls, des «Achten Weltwunders Schweiz» (Claus von Dohnanyi). Aber Achtung: Nach wie vor wird an dieser «Endlösung» festgehalten, nachzulesen etwa im Beschluss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 23. März 2007 («...die Kantonsregierungen vertreten einstimmig die Auffassung, dass ein Beitritt zur EU auf jeden Fall ... als Option offenzuhalten ist»): Präsident der KdK war Lorenz Bösch (SZ), Sprecher Georg Hess (SZ).


24. 2. 2010: Asche aufs Haupt
    Es ist Aschermittwoch – die Party konnte ja nicht ewig dauern – die Welt ist in der Krise erwacht. Herr und Frau Schweizer greifen sich an den Kopf und ernüchtert müssen sie zur Kenntnis nehmen: Auch unsere Spartöpfe sind geleert!
    Das Gold der Nationalbank: Die 50 Milliarden (nach heutigem Wert) sind in den Staatshaushalten versickert. Statt damit den AHV-Fonds zu füllen, haben wir aus diesem auch noch Milliarden in die bodenlosen Töpfe der Arbeitslosen- und IV-Kassen abgeleitet. Unser Bundes-Haus ist bis unters Dach mit Schulden belastet. Die staatlichen Pensionskassen – Bund, SBB, Post, Ruag, Swisscom, Skyguide, Ascoop – sind wegen zu grosszügigen Renten und Frühpensionierungen abgezockt und sollen zu wiederholtem Mal durch die Allgemeinheit auffinanziert werden. Und nun will die Linke auch noch das Sparschwein unserer Kinder leeren und sich an der Zweiten Säule unseres Alterssicherungssystems vergreifen! Das aber wäre Diebstahl an den jetzt und in Zukunft ins Erwerbsleben eintretenden Generationen, denn der momentan zu hohe Umwandlungssatz geht allein auf Kosten deren zukünftigen Bezüge: Rentenklau an den Jungen!
    Die Party ist aus! Schauen wir den Tatsachen ins Auge. Lassen wir uns nicht durch die Neidkampagne der Linken verführen und folgen unserem Gewissen: Stimmen wir Ja zum fairen Umwandlungsatz.


11.11.09: Wie naiv darf ein Nationalrat sein?
Allen Ernstes will Herr Reto Wehrli das Minarettverbot ablehnen, aber «darauf hinarbeiten», dass die Muslime dann freiwillig auf den Bau der umstrittenen Leuchttürme Allahs verzichten: «als ein Element von Respekt, Integration und des interkulturellen Dialogs, den wir lernen müssen» (Bote der Urschweiz, 19. 10. 09). Nationalrat Wehrli hat die offiziöse Integrationsdoktrin bereits so verinnerlicht, dass er «wir» sagt, obwohl im Wortsinn eigentlich «sie» sich integrieren müssten: lat. Integratio = Wiederherstellung eines Ganzen (Duden, Herkunftswörterbuch).
Dieses Ganze, die Schweiz, ist in ihrem Wesentlichsten eine säkulare Gemeinschaft, das heisst, Staat und Religion sind in der Folge der sog. Aufklärung getrennt worden, zum Nutzen beider Institutionen und durchaus im Sinne des Religionsstifters: «Gebt Gott, was Gottes ist und dem Kaiser was des Kaisers» (Mat. 22, 15–22, Luk 20, 25). Ebenso wesentlich ist die Gewaltentrennung: «Diese ist nicht einfach ein schöngeistiges Konstrukt. Sie ist fundamental. Denn sie schützt den Bürger vor Machtballung sowie staatlicher Willkür und ist deshalb hochzuhalten» (ebenfalls Reto Wehrli, zehn Tage später im Bote der Urschweiz vom 29. 10. 09). Beiden schweizerischen Wesenselementen widerspricht der Islam diametral: Weder sind hier Staat und Kirche, noch die Gewalten getrennt. Unter dem Schafspelz der Religion verbirgt sich eine Ideologie, von der die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sagt: «Jetzt, nach einem Vierteljahrhundert ungehinderter islamistischer Agitation lässt es sich nicht mehr leugnen: Diese islamistischen Kreuzzügler sind die Faschisten des 21. Jahrhunderts – doch sind sie vermutlich noch gefährlicher als sie, weil längst global organisiert».
Unsere «classe politique» aber beschwichtigt, beschönigt, vermittelt: «appeasement» ist wieder in Mode! Die Leser und Leserinnen erinnern sich: Englands Premierminister Chamberlain verfolgte in den Dreissigerjahren eine Anpassungspolitik gegenüber Adolf Hitler, die im Vertrag von München 1938 gipfelte, in der irrigen Meinung, in Hitler einen (wenn auch ungeliebten) Mitstreiter gegen den damals als weit gefährlicher eingestuften Sowjetkommunismus einzubinden. Das Jahrhundertunglück des Zweiten Weltkrieges wurde dadurch erst recht ausgelöst. Heute sind es die Bischöfe beider Kirchen, die sich der dritten monotheistischen Religion anbiedern, wohl aus Furcht vor dem im Westen umsich greifenden «aggressiven Atheismus» (Papst Benedikt XVI).
Anpassung beginnt mit symbolischen Gesten: Das Bild Chamberlains, wie er triumphierend den Vertrag von München schwenkt, ging um die Welt. Das Minarett ist ein ebenso mit Bedeutung aufgeladenes, vordergründig religiöses, eigentlich aber ideologisches Symbol. Der Islam ist sich der Macht von Symbolen sehr wohl bewusst: Er verbietet auf seinem Territorium alle christlichen Symbole; Einreisende etwa müssen ihre Elsener-Messer mit Schweizer Kreuz abgeben; in Afghanistan mussten die Rot-Kreuz-Zeichen auf Krankenwagen übermalt werden, weil sie religiöse Gefühle verletzen könnten. Aus dem selben Grund sind in den meisten deutschen Bundesländern die Kreuze aus den Schulzimmern entfernt worden. Wo hört die ebenso dumme wie feige Anpasserei auf? Zuerst verschwinden die Kreuze aus den Schwyzer Amtswappen, dann aus den Schulzimmern und irgendwann auch aus den Wappen und Fahnen, unter denen unsere Vorväter die Freiheit erkämpften!
Wie naiv also darf ein Nationalrat, wie naiv dürfen wir Stimmbürger und Stimmbürgerinnen sein? Man kann Intoleranz niemals mit Toleranz bekämpfen: Wehret also den Anfängen, Ja zur Minarettinitiative.                           


16. 11. 10: Spiel mit gezinkten Karten.
Mit dem Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative hat die Mehrheit im Bundesparlament nicht nur die SVP ausgehebelt, sondern auch die Kantonsregierungen. Wegen der für Gemeinden und Kantone unabsehbar teuren zusätzlichen Förderung der Integration hat man die ordentliche Vernehmlassung unterbunden: Man fürchtete sich vor der Opposition der Kantonsregierungen, denn die Verankerung der Integration in der Bundesverfassung bedeutet Weisungsbefugnis für den Bund, zahlen aber dürfen Kantone und Gemeinden. Einmal mehr wird auf dem Latrinenweg der für die Schweiz konstituierende Föderalismus ausgehöhlt und der Volkswille unterlaufen.
Ebenso schwerwiegend werden die rechtlichen Folgen des Integrationsartikels sich auswirken, denn praktisch jede Ausweisung kann gerichtlich angefochten werden mit dem Argument, die Wohngemeinde oder der Kanton hätten nicht genügend für Integration gesorgt: «Statt konsequente Ausweisungen von schwer kriminellen Ausländern werden wir eine Flut von Beschwerden und Rekursen erleben, die Ausweisungen über Jahre verzögern, wenn nicht gänzlich verhindern. Die Rechnung zahlen wiederum die Kantone und Gemeinden und schlussendlich die Steuerzahler» (Christoph Neuhaus, Justizdirektor des Kantons Bern).
Man kann nur hoffen, dass das Stimmvolk dieses Falschspiel durchschaut, der Ausschaffungsinitiative zustimmt und den gezinkten gegenvorschlag ablehnt.

Die folgenden Regierungsräte/-rätinnen empfehlen ein Nein zum Gegenentwurf: Ueli Amstad, NW; Beat Arnold, UR; Andreas Barraud, SZ; Rita Fuhrer, ZH (a.RR); Alex Hürzeler, AG; Markus Kägi, ZH; Monika Knill, TG; Ernst Landolt, SH (des.RR); Erhard Meister, SH; Jean-Claude Mermoud, VD; Christoph Neuhaus, BE; Res Schmid, NW; Stefan Schleiss, ZG; Walter Stählin, SZ; Jakob Stark, TG; Ernst Stocker, ZH; Rosmarie Widmer Gysel, SH


Thesenjournalismus:

Gut zu wissen.

Schon in der Ständeratsdebatte vor einigen Jahren regte sich Carlo Schmid, CVP, darüber auf, dass das staatlich konzessionierte Radio und Fernsehen die parteipolitische Interessenbindungen ihrer Journalistinnen und Journalisten geheim hält: «Die Medienleute werden nicht müde, von uns (Politikern) Offenlegung zu verlangen. Wenn wir es wagen, einmal Offenlegung von der anderen Seite zu verlangen, ist das Fichierung!»
Und noch immer blockt das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) jeden Versuch ab, etwas Licht auf diesen sozialdemokratischen Erbhof zwangsgebührenfinanzierter und staatswirtschaftlicher Nachrichtenfutterproduktion zu werfen. Auch die Mediengewerkschaften reagierten auf eine Umfrage panisch und reklamierten für ihre Mitglieder Wahrung der Privatsphäre und Freiheitsrechte. Da ist es geradezu wohltuend, einen unaufgeregten und unverdächtigen Berufskollegen zitieren zu können: «Es gibt eine wichtige Gemeinsamkeit zwischen Politikern und Medienschaffenden: Beide sind der Öffentlichkeit verpflichtet. Die Parlamentsmitglieder sind dem Volk Rechenschaft schuldig, das sie bei der nächsten Wahl bestätigen oder abstrafen kann. Die Medienschaffenden sind für das, was sie veröffentlichen oder nicht veröffentlichen, ihrem Publikum Rechenschaft schuldig ... Es kann daher keine Privatsache sein, wo sich politische Journalistinnen und Journalisten politisch verorten» (Roger Blum, bis 2010 Professor für Medienwissenschaft an der Uni Bern).
Ein wenig Transparenz erbrachte die erwähnte Umfrage und weitere Recherchen trotzdem: Mindestens ein Mitglied der Radio-Chefredaktion, der Chef der Tagesschau, mindestens ein TV-Bundeshauskorrespondent, aber auch der politische Chefbefrager und -Kommentator haben eine SP-Verbindung. Mitglieder anderer Parteien konnten nicht ausfindig gemacht werden.
Für uns Innerschwyzer ist es auch gut zu wissen, dass der für den Bundes- und Auslandteil des 'Bote der Urschweiz' zuständige Chefredaktor der 'Südostschweiz', David Sieber, früher Mitglied der Linksaussenpartei POCH gewesen ist und sich nach wie vor politisch links der Mitte positioniert. Das erklärt viele europa- und innenpolitisch irritierende Beiträge im überlokalen Teil des 'Bote'. Zur politisch 'vorgefärbten' Berichterstattung der Medien eine weitere Insider-Stimme: «Thesen-Journalismus ist eine gnadenlose Verfolgung eines Vorurteiles. Die Story ist geschrieben, bevor sie überhaupt recherchiert ist. Und dann klittert man Halbzitate zusammen, bis die These gestützt ist. Der Rest stört und wird weggelassen. Das ist ... Betrug am Leser. Denn ihm wird als Recherche vorgegaukelt, was im Grunde nur ein voreingenommener Meinungsartikel ist» (Walter Bosch, ehemaliger Chefredaktor und Mitglied der Ringier-Geschäftsleitung).


8. 6. 2012: Ein Damm gegen die Gesetzesflut von aussen.
Heute gäbe es wohl keine EWR-Abstimmung mehr: Schon der damalige Bundesrat beurteilte einen EWR-Urnengang als nach der Verfassung nicht zwingend! Er war anfänglich überzeugt, als nur die Zürcher SVP unter Christoph Blocher und der Schweizerische Gewerbeverband unter Otto Fischer in Opposition waren, die Vorlage glatt durchzubringen. Heute wäre mit Sicherheit aus dem  "Trainingslager" (Adolf Ogi) der EU-Beitritt geworden und damit der (Ernst-)Fall in den EU-Schuldenstrudel.
Das jetzige Mitte-Links-Parlament und "sein" Bundesrat sind also die alleinigen Herren über die Staatsverträge, sofern sie nicht den direkten Beitritt in eine supernationale Gemeinschaft (UN, EU, Nato) zum Inhalt haben. Und sie haben seit den Neunzigerjahren diese Machtposition genutzt, um über den Schleichweg "internationale Rechtsvereinheitlichung" – man könnte auch "Fremde Richter" sagen – für und für die Volksrechte zu unterhöhlen und die eigene Entscheidungsmacht auszuweiten. Die ebenso gut organisierten wie argumentschwachen Leserbriefe aus den (ehemals) staatstragenden Mitte-Links-Parteien sind nur Indizien dafür, dass dieses Machtkartell die Demokratie und den Volkssouverän insgeheim verachtet.
Dagegen hilft nur eins: Einen Damm zu bauen gegen die Gesetzesflut von aussen und – wie bei der EWR-Abstimmung – dem schleichenden Souveränitätsabbau entgegenzuhalten mit einem JA zur Initiative "Für die Stärkung der Volksrechte" und die Wiederherstellung der schweizerischen Staatshierarchie: Zuoberst das Volk und erst dann Parlament und Bundesrat!


15. 11. 12: Tuttifrutti-Mitte
«Die Schweiz wird in den nächsten Jahren noch stärker als bisher durch die Chefbeamten verwaltet und regiert», weil es kein politisch handlungsfähiges Machtzentrum in der Mitte gebe, sagt der ehemalige SP-Präsident Peter Bodenmann. Die Wahlsieger seien die neuen «Wundertüten: die Sprecher und Versprecher des Beliebigen». Der eidgenössischen Administration kann das nur recht sein: «Wer sitzt in Bern und gibt dem Schtaat / Die heutige Geschtaltung? / Hä, zweitens ischs der Bundesrat / Und erschtens die Verwaltung» schrieb Carl Böckli im Nebelspalter.
Wahltag ist Zahltag, unser Stimmzettel die Währung. Doch was kaufen wir mit, zum Beispiel, der Wundertüte CVP? Sie will uns den Tuttifrutti-Politiker Bruno Frick nochmals andrehen, der – wenn man ihrer Propaganda glaubt – zu allem fähig ist (sogar zum Ausverkauf der Heimat an die EU: Den Vergesslichen unter uns Schwyzern sei in Erinnerung gebracht, dass Bruno Frick vor zwanzig Jahren der weitaus fleissigste Promotor des Satellitenvertrags EWR im Kanton war und seine Partei immernoch den EU-Beitritt im Sinn, wenn auch nicht auf der Zunge hat). Da lob ich mir die SVP und ihren Kandidaten Peter Föhn, der in der Tradition der wertkonservativen Urgesteine Raymond Broger oder Carlo Schmid steht: Da weiss man, was man hat! (Und kann nebenbei den «unproportionalen Proporz» der den Wählerwillen verfälschenden unheiligen Listenverbindungen bei den Nationalratswahlen wieder zurechtrücken.)


23. 11. 12: Bachab!
Eher fliessen Rhein, Reuss, Rhone und Ticino gotthardaufwärts, als dass Kompetenzen, die das Volk nach oben abgegeben hat, jemals wieder zurückkommen. So auch mit dem Tierseuchengesetz, über das wir am 25. November abstimmen: «Der Bund bestimmt... Der Bund erlässt... Der Bundesrat legt fest..». – So beginnen fast alle neuen Artikel im revidierten Tierseuchengesetz: Die Neufassung geht weit über notwendige Anpassungen hinaus und dient nur der weiteren Machtzentralisierung: Über den Latrinenweg wird dem Bund ein weiteres Mal die Kompetenz erteilt, völkerrechtliche Verträge im Alleingang abzuschliessen – und wie die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, war das selten im Interesse des Volkes, sondern diente allein der Machtkonzentration bei der «classe politique».
Auf die Berliner Mauer spayte einst jemand den Artikel 20, Abs.2 des deutschen Grundgesetzes: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.» Ein anderer setzte darunter: «und kehrt nie wieder dahin zurück»! Das ist leider auch Schweizer Wirklichkeit.
Liebe StimmbürgerInnen, schicken Sie in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse des Volkes diese Vorlage bachab!


24. 1. 2013: Der Schlumpf-Schlungg
    Ideologien sind zu Dogmen und Gesetzen geronnene Ideale. Seit der französischen Revolution und der mit ihr einhergehenden Diskreditierung der Idee des TELOS (die Welt als von Natur ihr innewohnendes zielgerichtetes Ganzes) ist die abendländische Kultur in zwei ideologische Lager zerfallen: In die (eigentlich fortschrittlich-freiheitliche) Linke und in die (eigentlich bewahrend-legalistische) Rechte. Beide haben die unheimliche Tendenz zum Radikalen, um dann in die jeweils andere Ideologie umzukippen. Das ist den Europäern schmerzlich in ihr historisches Gedächtnis eingebrannt: Die Linke, die Partei der Befreiung, etablierte totalitäre Diktaturen, die am Ende nur noch ihrer eigenen Machterhaltung dienten – und die Rechte kämpft für die Erhaltung des legal Bestehenden bis zur Sterilisierung und also zum Punkt, an dem ebenfalls keine Freiheit mehr möglich ist.
    In diese Sackgasse ist auch die 'Real existierende Europäische Union' gefahren, nun blockiert an der Mauer der dogmatischen 'Alternativlosigkeit'. Manche Beobachter glauben, das Ende Europas sei gekommen. Das ist Unsinn: Unser Kontinent hat schon ganz andere Katastrophen überlebt. Allerdings: Aus den europäischen Idealen De Gaulles und Adenauers sind Ideologien, Gesetze und Institutionen geworden, die nun nur noch und mit allen Mitteln um ihre Geltungs- und Machterhaltung kämpfen bis hin zu Vertragsbruch (z.B. Maastricht) und Abschaffung des Rechtsstaates (z. B. im Vertrag über den Europäischen Stabilitäts-Mechanismus ESM, der seine Gouverneure und Direktoren zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet und sie allen parlamentarischen, gerichtlichen und gesetzlichen Kontrollen entzieht – so steht es in den Artikeln 32 bis 35 des ESM-Vertrages). Der ESM erinnere an die Omertà, die zum Ehrenkodex der Mafia gehöre, schrieb Hans Magnus Enzensberger. Und der Präsident des europäischen Parlaments, Martin Schulz meinte: 'Wäre die EU ein Staat und würde einen Antrag zum Beitritt in die Europäische Union stellen, dann würde der Antrag abgelehnt. Mangels demokratischer Substanz.'
    In der Schweiz hat sich mit Akkuratesse und vollem Einsatz Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an die Spitze der 'Fünften Kolonne' für einen Beitritt der Schweiz in die Europäische Union gestellt – Beitritt: wenn auch nicht jetzt und ganz, sondern klammheimlich und schrittweise. Der kommende Schritt wird der Energievertrag mit 'institutionellen Elementen', d. h. Abschaffung der schweizerischen Rechtssouveränität sein; der letzte war die Beseitigung des Bankkundengeheimnisses, einem anderen gewichtigen Beitrittshindernis. Diesen 'Schlumpf-Schlungg*' mittels Notrecht nannte der unverdächtige Peter Bodenmann in Zusammenhang mit der Auslieferung amerikanischer Bankkunden an die «US-Steuermetzger» «Kundenverrat und Landesverrat gleichzeitig». Frau Bundesrätin bleibt ihrem Ideal – das sie mit der Mehrheit der 'Classe politique' teilt – durch alle Schwierigkeiten hindurch treu, nämlich die EU von Innen demokratisieren und 'verschweizern' zu können. Schon Friedrich Dürrenmatt hat das vorgeschlagen aber gleichzeitig als lächerliche Utopie entlarvt. Das wiederum können Idealisten vom Persönlichkeitsprofil der Frau Bundesrätin sich selber nicht eingestehen: Aus Ideal und Ideologie ist Manie geworden, deren Ursprung möglicherweise in einer Art Ödipuskonflikt angelegt ist: So wie ein anderer Bundesratssprössling das schwierige Verhältnis von Bundesratskindern zu ihren Vätern in einem Roman mit dem Titel 'Der grosse Kater' verarbeitete, versucht die Frau Bundesrätin vielleicht 'Dem grossen Löwen Leon (Schlumpf)' gerecht zu werden.
    Keinesfalls aber ist sie die ränkeschmiedende Karrieristin, als die politische Gegner sie gern abqualifizieren (oder gar zur Verräterin machen, wie der FDP-Präsident) – im Gegenteil, sie ist Überzeugungstäterin: Sie setzt alles daran, ihrem zur Manie gewordenen Ideal des EU-Beitrittes mit aller Konsequenz und Raffinesse zum Durchbruch zu verhelfen. Und es ist ihr durchaus zuzutrauen, dass sie dieses Ziel durch Schaffung von immer mehr sogenannten 'Sachzwängen' in näherer oder fernerer Zukunft auch erreicht. Da kann man nur noch hoffen, dass sie vom (nächsten) Parlament oder Volk (Bundesratdirektwahl) vorher auf ihren Alterssitz verbannt wird, den sie ja dann auch 'GIMLE' nennen könnte: Das ist der Ort in der nordischen Mythologie, an dem sich die Überlebenden nach dem Götteruntergang treffen und so nannte auch der Überzeugungstäter Vidkun Quisling seine norwegische Villa, in der er nach dem Zweiten Weltkrieg verhaftet wurde.
*) In der Schwingerssprache ist der 'Schlungg' besonders in Situationen gegen Ende eines Kampfes beliebt. Der Gegner wird mit einem kräftigen Ruck und der eigenen Fallgeschwindigkeit (gegen hinten) im letzten Moment des Fluges auf den Rücken gedreht. Er ist vor allem bei körperlich unterlegenen Schwingern beliebt. Ein Angriff mit diesem Schwung ist aber auch mit Risiko verbunden. Realisiert der Gegner den Schwungansatz frühzeitig, führt ein Griff zwischen die Beine dazu, dass der Angreifer selber auf den Rücken fällt.


3. 3. 13: Fortschritt ohne Seelenverlust
"Kinder der Landstrasse" ist ein himmeltrauriges Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte, dessen Aufarbeitung erst 1972 mit einer Artikelserie des Schweizerischen Beobachters begann: Die Schicksale von Kindern, die aus ihrer sog. asozialen Familie herausgerissen wurden. Die meisten Kinder und Eltern litten das ganze Leben lang unter den Aktivitäten des "Hilfswerks" Kinder der Landstrasse. Öffentlicher Druck veranlasste die Pro Juventute, dieses Projekt, das sie 1926 unter der Leitung von Alfred Siegfried aufgebaut hatte im Frühjahr 1973 aufzulösen. Erst an der Fekkerchilbi Gersau 1982 nahm auch Werner Stauffacher, Zentralsekretär von Pro Juventute teil und entschuldigte sich bei den Betroffenen offiziell. Ziel von Kinder der Landstrasse war es, die Kinder dem Einfluss der als asozial beurteilten minderheitlichen Lebensverhältnisse zu entfremden und sie an die vorherrschende mehrheitsgesellschaftliche Lebensweise anzupassen.
Was asozial war, wurde von staatlichen Institutionen willkürlich ausgelegt – die Familiengemeinschaft galt nichts, die Unterordnung unter die "mehrheitsgesellschaftliche" Lebensweise aus obrigkeitlicher Sicht galt alles: Es ist derselbe unbarmherzige, utilitaristische Geist, der heute Mütter möglichst schnell wieder in die Arbeitswelt und Kinder in staatliche Obhut treibt, es ist der Geist des neuen Artikels in der Bundesverfassung, über den wir am 3. März abstimmen – es ist aber auch der zentralistische Geist, der die Europäische Union beherrscht ("Hintertür zum Sozialismus" nannte sie Margrith Thatcher), der Geist, der auch unsere klammheimlich den EU-Beitritt in Raten betreibende "classe politique" antreibt: Ist die Familienpolitik einmal Bundessache, wird es umso einfacher sein, unser Recht Zug um Zug, auf mehr oder weniger Druck hin, internationalen Standards und Modellen anzupassen, z. B. die Kinder wie damals zwangsweise aus den Familien herauszureissen.
Es ist nachweisbar: Kleinkinder in überwiegend staatlicher Obhut entfremden sich ihren Eltern. Ihnen fehlt jene optimale vertrauensbildende Umgebungsathmosphäre, die sie auf ein erfülltes Leben vorbereitet. Wer das nicht wahrhaben will, muss halt, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, für die Auswärtsbetreuung seiner Kinder selber aufkommen. Deshalb: Nein am 3. März zu einem kalten, angeblichen Fortschritt, der uns unsere Seele kostet.


Stammtischsozialismus

Nach einer Versammlung des «überparteilichen» Bürgervereins in der Krone trifft es sich, dass der schon etwas mostselige Maurer Wisi neben den örtlichen Seidenfabrikanten zu sitzen kommt. Im Lauf des Abends meint Wisi: «Me sött einisch alles Gäld uf ei Huufe tue und uf alli Lüüt verteile!» Sagt der Seidenfabrikant: «Ja Wisi, meinsch nid, dass ich nach es paar Jahre doch wider meh hätt‘ als Du?» Antwortet Wisi: «De mömmer halt wider teile.»

9. 6. 2013
Die Bundesratswahl durch das Volk würde endlich ein ordnungspolisches Grundprinzip verwirklichen:
Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive
Alex Baur
Tatsache ist, dass die Wahl des Bundesrates in den letzten Jahrzehnten von parteitaktischen Ränken und Ranküne geprägt war, die mit Sachfragen, herausragenden Persönlichkeiten oder gar mit einem übergeordneten Landesinteresse nichts, aber auch gar nichts zu tun hatten (z. B. hatten nur EU-Beitrittswillige eine reale Wahlchance, Red.). Diese Misere gab denn auch den Anlass zur Volkswahl-Initiative.
Dass die herrschende Mehrheit einen Systemwechsel ablehnt, liegt auf der Hand. Das war schon 1900 so, als die Katholiken die Volkswahl forderten, und 1942, als die Sozialisten das Anliegen erneut lancierten (allerdings waren beide Initiativen mit Forderungen verbunden, welche diese zum Scheitern verurteilten). Erstaunlich ist schon eher, dass der Bundesrat das Volksbegehren ablehnt, das – in diesem Punkt sind sich alle einig – seine Position stärken würde. Denn eine Volkswahl ist nicht bloss mühselige Arbeit, sie verschafft den Gewählten eine hohe Legitimation. Doch die Bundesräte ziehen es vor, nach der Pfeife von Partei- und Fraktionsvorsitzenden zu tanzen, die unter sich klammheimlich Direktiven ausbaldowern und über ihr Schicksal entscheiden.
Genau hier liegt das gewichtigste Argument, das für die initiative spricht: Die heutige Regelung verstösst gegen das Prinzip der Gewaltentrennung. Die Gründerväter der modernen Schweiz waren sich dieses Makels bewusst. Nur knapp (10 zu 9 Stimmen) lehnte die Verfassungskommission 1848 die Volkswahl des Bundesrates ab. Allerdings ging es damals vor allem darum, die Interessen der Stände, welche (damals) das Parlament kontrollierten, über die nationale Politik zu stellen, welche der Bundesrat verkörperte.
Politik und das Land haben sich seither entwickelt, vieles wird heute in Bern entschieden, ob es uns gefällt oder nicht. Eine glaubwürdige, vom gesamten Souverän gewählte Regierung könnte heute eine Klammerfunktion einnehmen, die gerade in unsicheren Zeiten bisweilen fehlt. Ein Bundesrat, der für sich beansprucht, die Interessen des ganzen Landes zu vertreten, soll sich auch im ganzen Land zur Wahl stellen.


Abstimmung vom 9. 2. 2014: Einwanderung
Warum es ‚Nächstenliebe‘ und nicht ‚Fernstenliebe‘ heisst.
Niemand kann behaupten, dass er (oder sie) allen Menschen auf der Welt das gleiche Wohlwollen entgegenbringt: Sie (oder er) liebt vom ersten Tag an jene, die ihr oder ihm ‚nahe‘ stehen. Es gibt also einen ‚ordo amoris‘ (Augustinus), eine Hierarchie des Wohlwollens, die sowohl von zeitlicher wie räumlicher Nähe und Ferne bestimmt ist. Allerdings ist auch der/die Fernste als Mitglied der Menschheitsfamilie noch ein Verwandter, eine Verwandte.
Es ist also natürlich, ist sozusagen Naturrecht, das eigene Volk, das eigene Land allen anderen vorzuziehen, wobei aber auch den Anderen zugestanden werden muss, ihr Vater/Mutterland über andere zu stellen. Bert Brecht verfasste für Deutschland eine Nationalhymne, in der es über das Vaterland heisst: ‚Und das Liebste soll‘s uns heissen, wie den andern ihres auch‘. Die gegenseitige Anerkennung des Rechts auf das Eigene ist Kern des Natur- und Völkerrechts.
Recht auf Eigenes bedingt Abgrenzung: Wenn Niklaus von Flüe vor 533 Jahren die Eidgenossen mahnte: ‚Macht den Zaun nicht zu weit‘, setzte er und seine Zeitgenossen als selbstverständlich voraus, dass es einen Zaun braucht. Heute, mit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU haben wir den Zaun gleich ganz ausgerissen: Jeder und Jede hat von überallher, rings um das Land, Zutritt zum Schweizerhaus, zu unserem Garten, unserem Keller, unserer Küche, unserem Familientisch! Solange der Zaun stand – und es war nie eine Mauer – war klar: Wer ihn überstieg, hatte kaum gute Absichten. Wer aber am Gartentor Einlass begehrte, anerkannte unser Recht auf das Eigene und wir konnten selber bestimmen, wer unser Gast sein soll und wer nicht.
Der Volksentscheid zum bilateralen Vertrag über die Personenfreizügigkeit ist mit falschen Vorgaben zustandegekommen und seine schädlichen Folgen für unser Land sind heute unübersehbar: Der Vertrag muss neu verhandelt, notfalls gekündigt werden! Das Übel ist an der Wurzel zu packen; alle sogenannt flankierenden Massnahmen sind reine Symptombehandlung! Wer die Schweiz liebt, stimmt für die Gartentor-Initiative gegen unkontrollierte Masseneinwanderung, nicht zuletzt auch im Interesse der bisher als unsere Gäste Eingewanderten und Integrierten, im langfristigen Gesamtinteresse unseres Landes und zukünftiger Generationen.
Oskar B. Camenzind (www.f-r-e-i.ch)


30. 11. 2014: Magie des Geld-Scheins
Zur Abstimmung über die Goldinitiative (FREI-Brief)
«... allwo Du einst um Mitternacht mich aufriefst, Tau zu holen von den stürmischen Bermudas...» (Aus: «Der Sturm»). Bei Shakespeare schickt Prospero, das englisch-italienische Gegenstück zum deutschen Doktor Faustus, den Luftgeist Ariel aus, in einem künstlichen Wirbelsturm jene Zaubersubstanz aus den stürmischen Bermudas herbeizuschaffen, den Prospero für seine Manipulationen benötigt.
Prospero könnte für Mario Draghi, den Präsidenten der Europäischen Zentralbank stehen, der im Wirbelsturm der Geldschöpfung den neuen Zaubertrank zur Rettung Europas gefunden zu haben vorgibt! Scheingeldvermehren (neusprachlich «Bilanzverlängern») hält auch die Schweizerische Nationalbank für das Wundermittel, den Frankenkurs im internationalen Gleichgewicht zu halten. Der real existierende Geldmarkt aber lässt sich auf Dauer nicht verzaubern: Morgen schon kann sich die Europäische Zentralbank angesichts steigender Arbeitslosigkeit gezwungen sehen, den Euro um die Hälfte abzuwerten, um die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrien gegenüber den Aussenmärkten wiederzuerlangen: Auf einen Schlag wäre die Hälfte der mehrheitlich in Euro angelegten Schein-Reserven der Schweiz verloren! Warum überhaupt mehrheitlich mit Franken Euros gekauft wurden statt der Weltwährung Dollar, ist angeblich dem Anteil der Exporte in die EU geschuldet. Aber: Auch innerhalb des Euroraumes spielt der Dollar nach wie vor eine wichtige Rolle (Halbfertigprodukte zum Weiterexport); zukunftträchtig jedoch ist unser Direkt-Export nur noch in die Dollarmärkte.
Das Argument der Initiativgegner, der Spielraum der Nationalbank werde eingeschränkt, ist falsch: Sie kann nach wie vor ihre Bilanz im Verhältnis 4:1 verlängern (z. B. in Dollar, was den Export in aussereuropäische Märkte stützen würde – wenn man das überhaupt will?!). Falls aber der Goldpreis übermässig ansteigen würde (z. B. infolge einer Euro-Abwertung), kann das Parlament und anschliessend das Volk nötigenfalls den (dann klar überbewerteten) Goldbestand auf die verfassungsmässigen 20% der Bilanz abbauen, jene 20% 'Eigenkapital', den wir heute auch von den Grossbanken verlangen. Darüberhinaus stehen der Nationalbank auch bilanzneutrale Instrumente im Kampf gegen einen überteuerten Franken zur Verfügung, wie etwa der früher schon zur Anwendung gebrachte Negativzins.
Wer die Unabhängigkeit der Schweiz bewahren möchte, muss der Goldinitiative zustimmen. Wer aber schrittweise und am Volk vorbei ständig EU-Beitrittsfakten schafft (wie erwiesenermassen die herrschende Linksmitte in Bundesrat und Parlament), will lediglich den Souverän mit dem Zaubertrank «Wunderbare Geldvermehrung» betäuben, ebenjenem «Tau aus den stürmischen Bermudas».
Oskar B. Camenzind, Brunnen